Definition Ihrer
betriebswirtschaftlichen Ziele
Sind die personalpolitischen Ziele festgelegt, diskutieren wir gemeinsam Ihre betriebswirtschaftlichen Ziele. Hierbei sind hohe Flexibilität und Kalkulierbarkeit zentrale betriebswirtschaftliche Anforderungen an ein Versorgungssystem. Ideal und machbar sind Systeme, die sich an die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens anpassen lassen.
Bilanzielle Auswirkungen
Versorgungszusagen sind grundsätzlich langfristige Verpflichtungen eines Unternehmens, die - sofern keine externen Versorgungsträger eingebunden werden-, einen Niederschlag in der Bilanz in Form von Pensionsrückstellungen nach sich ziehen. Werden für die Erfüllung von Versorgungszusagen externe Versorgungsträger eingesetzt (Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen) schlagen sich die Pensionsverpflichtungen i.d.R. nicht in der Bilanz nieder. Die Frage, ob sich Versorgungszusagen mit allen Vor- und Nachteilen in der Bilanz niederschlagen dürfen oder sollen, ist eine der zentralen Fragestellungen bei Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge.
Internes / externes Asset-Management
Werden Versorgungsrisiken nicht an Versicherer ausgelagert, muss das komplette Risikomanagement und die Kapitalbildung vom Unternehmen selbst bewerkstelligt werden. Unter internem Asset-Management versteht man die Vermögensverwaltung des Vorsorgekapitals durch entsprechende Fachbereiche im Unternehmen. Beim externen Asset-Management wird die Vermögensverwaltung an geeignete Kapitalanlage- und oder Vermögensverwaltungsgesellschaften übertragen.
Verwaltung
Der Aufwand für die Verwaltung betrieblicher Versorgungssysteme ist nicht nur abhängig vom gewählten Durchführungsweg, sondern hängt auch wesentlich von der Komplexität des Systems ab. Zwar lässt sich dem mit modernen Verwaltungssystemen entgegensteuern. Dennoch sollte hier nach der Maßgabe „so einfach, wie möglich“ verfahren werden.
Flexibilität
Im Gegensatz zur Vergangenheit lassen sich Versorgungswerke heute sehr flexibel gestalten. Mit den beitragsorientierten Zusagetypen (beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung) hat der Gesetzgeber hier das notwendige Instrumentarium geschaffen. So können Vorsorgebeiträge einfach zeitlich begrenzt oder z.B. auch von unternehmensinternen Faktoren (Umsatz, Gewinn, usw. abhängig gemacht werden.
Transfer von Versorgungsrisiken
Bei versicherungsförmigen Durchführungswegen wie bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und der rückgedeckten Unterstützungskasse (versicherungsähnlich) werden die Versorgungsrisiken von den jeweils eingesetzten Versicherungsgesellschaft übernommen. Das Unternehmen trägt bei korrekter Gestaltung hier keine Versorgungsrisiken mehr selbst, sofern die Beitragszahlungen an die Versicherer vertragsgemäß erfolgen.
Insofern verbleibt beim Unternehmen nur das Risiko, die Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten zu können oder das Risiko der wirtschaftlichen Schieflage oder der Insolvenz des Versorgungsträgers oder Rückdeckungsversicherungsgesellschaft (Subsidiärhaftung).
Bei der Direktzusage steht dem Unternehmen die Absicherung der Versorgungsrisiken völlig frei. Je nach betriebswirtschaftlicher Zielsetzung können Versorgungsrisiken durch das Unternehmen komplett selbst getragen, in Teilen oder auch im Gesamten an Versicherer ausgelagert werden. Vorstellbar ist hier z.B. die Bildung des zur Erfüllung einer Altersrente notwendigen Kapitals im Unternehmen und die Auslagerung der Risiken Berufsunfähigkeit und/oder Hinterbliebenenversorgung an einen Versicherer.
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