Betriebliche Altersversorgung:

Ihre betriebswirtschaftlichen Ziele

Definition Ihrer
betriebswirtschaftlichen Ziele

Sind die personal­politischen Ziele festgelegt, diskutieren wir gemeinsam Ihre betriebs­wirtschaft­lichen Ziele. Hierbei sind hohe Flexi­bilität und Kalkulier­barkeit zentrale betriebs­wirtschaft­liche Anfor­derungen an ein Versorgungs­system. Ideal und machbar sind Systeme, die sich an die wirt­schaftliche Situation eines Unter­nehmens anpassen lassen.

Bilanzielle Auswirkungen

Versorgungszusagen sind grund­sätzlich lang­fristige Verpflichtungen eines Unter­nehmens, die - sofern keine externen Versorgungs­träger einge­bunden werden-, einen Nieder­schlag in der Bilanz in Form von Pensions­rück­stellungen nach sich ziehen. Werden für die Erfüllung von Versorgungs­zusagen externe Versorgungs­träger eingesetzt (Direkt­versicherungen, Pensions­kassen, Unter­stützungs­kassen) schlagen sich die Pensions­verpflich­tungen i.d.R. nicht in der Bilanz nieder.  Die Frage, ob sich Versorgungs­zusagen mit allen Vor- und Nachteilen in der Bilanz nieder­schlagen dürfen oder sollen, ist eine der zentralen Frage­stellungen bei Einrichtung einer betrieb­lichen Alters­vorsorge.

Internes / externes Asset-Management

Werden Versorgungs­risiken nicht an Versicherer aus­gelagert, muss das komplette Risiko­mana­gement und die Kapital­bildung vom Unter­nehmen selbst bewerk­stelligt werden. Unter internem Asset-Management versteht man die Vermögens­verwaltung des Vorsorge­kapitals durch entsprechende Fach­bereiche im Unter­nehmen. Beim externen Asset-Management wird die Vermögens­verwaltung an geeignete Kapitalanlage- und oder Vermögens­verwaltungs­gesell­schaften übertragen.

Verwaltung

Der Aufwand für die Verwaltung betrieblicher Versorgungs­systeme ist nicht nur abhängig vom gewählten Durch­führungs­weg, sondern hängt auch wesent­lich von der Kom­plexi­tät des Systems ab.  Zwar lässt sich dem mit modernen Verwaltungs­systemen ent­gegen­steuern. Dennoch sollte hier nach der Maßgabe „so einfach, wie möglich“ verfahren werden.

Flexibilität

Im Gegensatz zur Vergangen­heit lassen sich Versorgungs­werke heute sehr flexibel gestalten. Mit den beitrags­orientierten Zusage­typen (beitrags­orientierte Leistungs­zusage, Beitrags­zusage mit Mindest­leistung) hat der Gesetz­geber hier das not­wen­dige Instrumen­tarium geschaffen. So können Vorsorge­beiträge einfach zeitlich begrenzt oder z.B. auch von unter­nehmens­internen Faktoren (Umsatz, Gewinn, usw. abhängig gemacht werden.

Transfer von Versorgungsrisiken

Bei versicherungs­förmigen Durchführungs­wegen wie bei der Direkt­versicherung, der Pensions­kasse und der rück­gedeckten Unterstützungs­kasse (versicherungsähnlich)  werden die Versorgungs­risiken von den jeweils eingesetzten Versicherungs­gesellschaft übernommen. Das Unternehmen trägt bei korrekter Gestaltung hier keine Versorgungsrisiken mehr selbst, sofern die Beitrags­zahlungen an die Versicherer vertrags­gemäß erfolgen.

Insofern verbleibt beim Unter­nehmen nur das Risiko, die Versicherungs­beiträge nicht mehr leisten zu können oder das Risiko der wirt­schaft­lichen Schief­lage oder der  Insolvenz des Versorgungs­trägers oder Rück­deckungs­versicherungs­gesellschaft (Subsidiär­haftung).

Bei der Direktzusage steht dem Unternehmen die Absicherung der Versorgungsrisiken völlig frei. Je nach betriebs­wirtschaft­licher Ziel­setzung können Versorgung­srisiken durch das Unter­nehmen komplett selbst getragen, in Teilen oder auch im Gesamten an Versicherer ausgelagert werden. Vorstell­bar ist hier z.B. die Bildung des zur Erfüllung einer Alters­rente notwendigen Kapitals im Unter­nehmen und die Aus­lagerung der Risiken Berufs­unfähig­keit und/oder Hinter­bliebenen­versorgung an einen Versicherer.

Kostenloses
Beratungsgespräch

Sie haben Fragen, wie wir Ihr Unternehmen im Aufbau einer betriebswirtschaftlichen bAV-Strategie unterstützen können?
Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes kosten­loses und unverbindliches Beratungs­gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns über unsere kosten­freie Service­nummer 0800 900 89 89 an oder buchen Sie einen Beratung­stermin.