Unsere Leistung
Auf Basis der festgelegten personalpolitischen und betriebswirtschaftlichen Ziele erarbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen Möglichkeiten der Umsetzung sowie die Entscheidungsgrundlagen für Ihre betriebliche Altersversorgung.
Auswahl, Vergleich und
Definition der Zusagetypen
Grundsätzlich kann ein Unternehmen zwischen Zusagen auf Basis eines Leistungs- oder eines Beitragsprimates wählen. Je nach Ausgestaltung der Zusagen bzw. der Versorgungsordnung sind so Systeme mit hoher und geringerer Flexibilität möglich.
Versorgungszusagen mit Leistungsprimat (defined benefit)
Bei Versorgungszusagen mit Leistungsprimat erhält der Versorgungsanwärter eine Zusage auf eine Leistung (z.B. auf eine lebenslange Rente oder ein einmaliges Kapital). Der Anspruch auf die zugesagte Leistung steht bei dieser Zusageart im Verhältnis von tatsächlicher Firmen- zu theoretisch möglicher Firmenzugehörigkeit unabhängig vom Zeitpunkt der Zusage. Sie stellt im Grunde eine Honorierung für Betriebstreue dar.
Versorgungszusagen mit Beitragsprimat (defined contribution)
Bei Versorgungszusagen mit Beitragsprimat erhält der Versorgungsanwärter eine Zusage auf einen Beitrag, der einmalig, unregelmäßig oder regemäßig oder ggf. auch abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens aufgewendet wird. Aus diesem Beitrag und der Laufzeit zum theoretischem gesetzlichen Rentenbeginn errechnet sich dann über versicherungsmathematische Modelle eine garantierte Leistung (z.B. eine lebenslange Rente oder eine Kapitalzahlung)
Reine Beitragszusagen
Eine reine Beitragszusage liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusagt, bestimmte Beiträge zur Finanzierung von lebenslangen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an eine Versorgungseinrichtung zu zahlen. Danach bestehen keine weiteren Pflichten des Arbeitgebers. Die reine Beitragszusage weist folgende Eigenschaften auf, die aus dem internationalen Kontext bekannte Beitragszusagen typischerweise nicht aufweisen.
Dies sind insbesondere: a) der zwingende Bezug zu einem Tarifvertrag und einer tariflich mitverwalteten Einrichtung, b) das jedem Begünstigten individuell zugeordnete Versorgungskonto enthält nicht zwingend konkrete Vermögenswerte und die Erträge auf dieselben, sondern kann auch als Anteil an einem kollektiv angesparten Vermögen ausgestaltet sein, c) die zwingend vorzunehmende Verrentung bei Eintritt des Versorgungsfalles und d) die Möglichkeit eines kollektiven Risikoausgleichs bei und nach Eintritt des Versorgungsfalles.
Auswahl, Vergleich und
individuelle Bewertung von Durchführungswegen
Durchführungswege
Unternehmen können nicht nur die Zusageformen einer betrieblichen Altersversorgung bestimmen. Auch die vom Gesetzgeber gebotenen sogenannten Durchführungswege sind frei wählbar:
- Direktzusage nach §6a EStG
- Unterstützungskasse nach § 4d EStG (pauschaldotiert oder rückgedeckt)
- Direktversicherung nach §3.63 EStG
- Pensionskasse nach §3.63 EStG
- Pensionsfonds nach §3.63 EStG
Auswahl und Vergleich
Zur Festlegung des oder der Durchführungswege für ein geplantes Versorgungswerk sind die Eigenschaften der einzelnen Durchführungswege mit den personalpolitischen- und betriebswirtschaftlichen Zielen abzugleichen.
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Eigenschaften auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der Anwartschafts- und Leistungsphase
- Auslagerung von Risiken (versicherungstechnische Lösungen oder Rückdeckungsversicherungen)
- Auswirkungen auf nationale und internationale Bilanzierung
- Internationale Fragestellungen
- Risikobetrachtungen und -analysen
- Verwaltungsaufwand und Kosten
- Insolvenzsicherung
Definition
der Leistungen
Leistungsarten
Die betriebliche Altersversorgung bietet unterschiedliche Typen von Leistungsarten. Eine Zusage muss mindestens eine dieser Leistungsarten enthalten.
- Versorgung im Alter (Altersversorgung)
- Versorgung von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenversorgung)
- Versorgung im Falle von Invalidität (Berufsunfähigkeitsversorgung)
Leistungshöhen
Die Definition der Höhe der möglichen Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung steht in direktem Zusammenhang mit den Durchführungswegen. Die tatsächliche Höhe einer individuellen Versorgungszusage ergibt sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen des jeweiligen Durchführungsweges, durch die Zusageform sowie durch die aktuellen, mittel- oder langfristigen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Unternehmens (Flexibilität und Kalkulierbarkeit).
Entwicklung von Zins- und versicherungsmathematischen Modellen
Bei Versorgungszusagen, die direkt mit einer Versicherungsleistung gekoppelt sind, erübrigt sich die Entwicklung von Zins- und versicherungsmathematischen Modellen. Hier entspricht die Garantieleistung des Versicherung exakt der zugesagten betrieblichen Altersversorgung.
Bei Zusagen, bei denen eine solche Koppelung nicht gewollt ist, da das Unternehmen die Deckungsmittel keiner Versicherung zuführen, sondern selbst anlegen und/oder verwalten oder ggf. auch unternehmensintern damit arbeiten möchte, ist ein Zins- und versicherungsmathematisches Modell zu entwickeln.
Entwicklung der Finanzierungs-
und Deckungsstrategie
Versicherungsförmige Durchführungswege
Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfonds
Bei diesen reinen versicherungsförmigen Durchführungswegen sind hinsichtlich der Finanzierungsstrategie zwar Besonderheiten zu beachten. Letztlich lässt sich die Finanzierungsstrategie aber an die betriebswirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens wie z.B. die Verpflichtung einer Zahlungsdauer von Beiträgen exakt anpassen. Die Deckung von Versorgungsrisiken übernimmt – zumindest bei Einhalten der vereinbarten Prämienzahlungen – der Versicherer.
Nicht vergessen werden sollte aber in jedem Fall, dass auch bei diesen Zusageformen letztlich der Arbeitgeber die Zusage erteilt und bei Versagen des externen Versorgungsträgers einer Subsidiärhaftung unterliegt. Aus diesem Grunde muss bei der Auswahl des oder der Versorgungsträger auf deren Stabilität und Finanzkraft geachtet werden.
Rückgedeckte Unterstützungskasse
Auch bei der rückgedeckten Unterstützungskasse übernimmt der Versicherer die Versorgungsrisiken. Die Prämienzahlung unterliegt jedoch bestimmten Regelungen, die die Flexibilität der Ausgestaltung einer betrieblichen Altersversorgung einschränken. Z.B. ist hier keine zeitlich begrenzte Prämienzahlung möglich. Die betriebliche Altersvorsorge ist hier also z.B. im Bereich der Flexibilät eingeschränkt. Im Gegenzug bietet sie jedoch gegenüber den reinen versicherungsförmigen Durchführungswege Vorteile wie z.B. den quasi unbegrenzten Betriebsausgabenabzug der Beiträge.
Direktzusage
Der flexibelste Durchführungsweg ist die sogenannte Direktzusage. Im Gegensatz zu den versicherungsförmigen und Unterstützungskasse ist hier kein fremder Dritter (wie z.B. eine Versicherungsgesellschaft) zwingend beteiligt. Die Finanzierungs- und Deckungsstrategie lässt sich hier völlig flexibel den betriebswirtschaftlichen und bilanziellen Erfordernissen anpassen.
Ungedeckte Versorgungszusagen (unfunded):
Grundsätzlich besteht bei Direktzusagen keine Verpflichtung Versorgungszusagen rückzudecken bzw. einen entsprechenden Kapitalstock aufzubauen (Ausnahme: Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgungen). Die Finanzierungs- und Deckungsstrategie beschränkt sich dann also darauf, die Leistungen aus dem wirtschaftlichen Ertrag des Unternehmens zu erfüllen.
Versicherungsdeckung:
Zwar lässt sich auch bei Direktzusagen die Koppelung zwischen Zusage und Versicherungsleistung herstellen, so dass die Deckung von Versorgungsrisiken auf den Versicherer übertragen wird und das Unternehmen keine Risiken – auch keine Bilanzsprungrisiken – zu tragen hat (Deckungsstrategie). Bei richtiger Gestaltung bringt diese Lösung auch bilanzielle Vorteile (Saldierbarkeit Passiv- und Aktivwerte, qualifying insurance policies. In diesen Fällen stehen diese Mittel dem Unternehmen jedoch nicht mehr zur freien Verfügung (z.B. für Investitionen). Die Finanzierungsstrategie richtet ggf. sich nach den möglichen Versicherungstarifen und Prämienmodellen des Versicherers.
Kapitaldeckung
Betriebsinterner Pensionsfonds
Die Auslagerung von Vermögenswerten auf eine Versicherung ist oftmals nicht gewünscht, da hiermit ein Liquiditätsentzug verbunden ist und dem Unternehmen diesen Mittel nicht mehr frei zur Verfügung stehen. Machbar ist ohne Weiteres der Aufbau eines Kapitalstockes (betriebsinterner Pensionsfonds) auf den das Unternehmen bei Bedarf zugreifen kann. In jedem Falle sollten aber die Risiken Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung über einen Versicherer rückgedeckt sein, da in solchen Fällen auch gesunde Unternehmen in Schieflage geraten können (Teilrückdeckung).
Asset-Liability-Management
Bei kapitalgedeckten Systemen kommt dem Asset-Liability-Management eine hohe Bedeutung zu. Denn hier haftet alleine das Unternehmen für die Erfüllung der Versorgungsleistungen. Den in den regelmäßigen versicherungsmathematischen Gutachten errechneten Verpflichtungen für nationale oder internationale Handelsbilanzen ist laufend der Stand der Vermögensanlagen gegenüberzustellen.
Pauschal dotierte Unterstützungskasse (Kapitaldeckung)
Die pauschal dotierte Unterstützungskasse ist ein sehr interessantes Instrument zur Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge. Die Durchführung selbst ist jedoch äußerst komplex und bedarf aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen einer aufwändigen Finanzierungs- und Deckungsstrategie. U.E. ist die pauschal dotierte Unterstützungskasse ausschließlich für große Unternehmen geeignet.
CTA-Modelle (Contractual Trust Arrangement)
Unter einem CTA-Modell versteht man eine vom Unternehmen rechtlich getrennte Treuhand-Gesellschaft, in die bestimmte Vermögensgegenstände, die für die Erfüllung von Pensionszusagen bestimmt sind, ausgegliedert werden und somit dem Zugriff des Unternehmens entzogen werden. Hintergrund für den Einsatz von CTA´s sind internationale Rechnungslegungsvorschriften. Pensionszusagen nach deutschem Muster sind hierbei störend, da diese Konstruktion in anderen Ländern unbekannt ist.
Dank der Treuhandkonstruktion werden die Mittel als zweckgebundenes Versorgungsvermögen (plan assets) anerkannt. Nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften werden die plan assets in der Bilanz mit den Pensionsverpflichtungen (pension obligations) verrechnet. Die Bilanz verkürzt sich somit. Treuhandverträge stellen sicher, dass das Vermögen im Falle einer Insolvenz geschützt ist und nicht für andere Zwecke verwendet werden kann.
Da der Aufbau eines unternehmenseigenen CTA´s mit sehr hohen Kosten verbunden ist, bieten z.B. Versicherungsgesellschaften sogenannte Gruppen-CTA´s, dem sich kleine Unternehmen anschließen können.
Simulationen
Simulation Rückstellungen Steuer- und Handelsbilanz (BilMoG), IFRS, US GAAP
Für Planungszwecke und für die Risikosteuerung sind Simulationen sind unter Einbeziehung von Risikoszenarien und von Bandbreiten für Zins, Renten- und Gehaltsentwicklung äußerst wichtig, da hierdurch frühzeitig auf Fehlentwicklungen für die langfristig laufenden Versorgungsverpflichtungen aufmerksam gemacht werden kann und rechtzeitig die notwendigen Schritte zur Neuausrichtung der Versorgungszusagen eingeleitet werden können.
Simulation von Rentenentwicklungen
Die Vorausberechnung der Rentenzahlungen ist das wichtige Kriterium zur Steuerung der tatsächlichen Zahlungsströme in der Zukunft. Diese Simulation erlaubt es den Handlungsakteuren vorausschauend den notwendigen Kapitalbedarf zu erkennen und entsprechende Finanzmittel bereitzustellen. Zusätzlich werden langfristg wirkende Trendentwicklungen z.B. bei unterschiedlicher Inflationsrate für die Anpassung der Betriebsrenten aufgezeigt.
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