Motive für die Restrukturierung einer bestehenden bAV
Die Motive für eine Modernisierung von Versorgungssystemen sind meist vielfältiger Natur. Geänderte betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen machen Anpassungen oder Veränderungen notwendig, bilanzielle Erfordernisse verlangen nach einer Auslagerung und/oder Saldierung der Verpflichtungen und Assets. Arbeits- oder steuerrechtliche Gesamtfragestellungen oder auch Unklarheiten bei einzelnen Zusagen müssen beantwortet bzw. klargestellt werden u.v.m..
Bilanzielle Motive
Verbesserung wichtiger Kennzahlen, Bilanzglättung, “off-balance-sheet-Lösung, günstigere Rahmenbedingungen für Bonitätsbeurteilung (Rating), Reduktion des Ausweises von Pensionsrückstellungen in der Bilanz; Verbesserung von Finanzierungskonditionen:
- Internationale Bilanzierung für börsennotierte Unternehmen
- Basel III und damit verbundener Druck auf die Banken bei Kreditengagements
- Bilanztechnische Transparenz durch Trennung von operativem Geschäft und Pensionsgeschäft
- Langfristig Angleichung der Handelsbilanz an internationale Bilanzierungsrichtlinien
Betriebswirtschaftliche Motive
- Vollständige, fristgerechte und planmäßige Finanzierung der bAV; Transfer von Versorgungsrisiken, Enthaftung
- Vermeidung des Drohpotenzials durch Liquiditätsplanung, Risikoabsicherung
Insolvenzsicherung (PSV-Kosten, Spitzenrisiken, GGF) - Ausländische Muttergesellschaft, geplanter Börsengang, Betriebsübergang, Firmenverkauf, Liquidation
- Outsourcing
- Verwaltungsvereinfachung/Wegfall des Managements von Versorgungsverpflichtungen
- Versorgungsschuldnerwechsel
- Auslagerung der Kapitalanlage, Asset-Liability Management
- Absicherung von Kapitalmarktrisiken
- Sicherstellung von Liquidität für Versorgungsfälle
Asset-Liability-Management - Anpassungsrisiko § 16 BetrAVG
Versicherungstechnische Motive
- Zunahme des Verhältnisses von Rentnern zu Aktiven
- Anstieg des PSV-Beitrags
- Wechsel von Leistungsprimat zu Beitragsprimat (Planungssicherheit)
- Abdeckung biometrischer Risiken (Tod, Invalidität und Langlebigkeitsrisiko)
- Anpassung an neue Sterbetafeln
Personalpolitische Motive
- bAV nicht mehr freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers, sondern Teil der Gesamtentlohnung des Arbeitnehmers
- Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge zur Personalgewinnung
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