Motive für eine Restrukturierung

einer bestehenden bAV

Motive für die Restruk­turie­rung einer beste­henden bAV

Die Motive für eine Modernisierung von Versorgungs­systemen sind meist vielfältiger Natur. Geänderte betriebs­wirt­schaftliche Rahmen­bedingungen machen Anpassungen oder Veränderungen not­wendig, bilanzielle Erfordernisse verlangen nach einer Aus­lagerung und/oder Saldierung der Ver­pflich­tungen und Assets. Arbeits- oder steuer­rechtliche Gesamt­frage­stellungen oder auch Unklar­heiten bei einzelnen Zusagen müssen beant­wortet bzw. klar­gestellt werden u.v.m..

Bilanzielle Motive

Verbesserung wichtiger Kennzahlen, Bilanzglättung, “off-balance-sheet-Lösung, günstigere Rahmen­bedingun­gen für Bonitäts­beurteilung (Rating), Reduktion des Aus­weises von Pensions­rück­stellungen in der Bilanz; Verbesserung von Finan­zierungs­kondi­tionen:

  • Internationale Bilanzierung für börsen­notierte Unter­nehmen
  • Basel III und damit verbundener Druck auf die Banken bei Kredit­engage­ments
  • Bilanztechnische Trans­parenz durch Trennung von opera­tivem Geschäft und Pensions­geschäft
  • Langfristig Angleichung der Handels­bilanz an interna­tionale Bilan­zierungs­richtlinien

Betriebswirtschaftliche Motive

  • Vollständige, fristgerechte und planmäßige Finanzierung der bAV; Transfer von Versorgungsrisiken, Enthaftung
  • Vermeidung des Drohpotenzials durch Liquiditätsplanung, Risikoabsicherung
    Insolvenzsicherung (PSV-Kosten, Spitzenrisiken, GGF)
  • Ausländische Muttergesellschaft, geplanter Börsengang, Betriebsübergang, Firmenverkauf, Liquidation
    • Outsourcing
    • Verwaltungsvereinfachung/Wegfall des Managements von Versorgungsverpflichtungen
    • Versorgungsschuldnerwechsel
    • Auslagerung der Kapitalanlage, Asset-Liability Management
  • Absicherung von Kapitalmarktrisiken
  • Sicherstellung von Liquidität für Versorgungsfälle
    Asset-Liability-Management
  • Anpassungsrisiko § 16 BetrAVG

Versicherungstechnische Motive

  • Zunahme des Verhältnisses von Rentnern zu Aktiven
  • Anstieg des PSV-Beitrags
  • Wechsel von Leistungsprimat zu Beitragsprimat (Planungssicherheit)
  • Abdeckung biometrischer Risiken (Tod, Invalidität und Langlebigkeitsrisiko)
  • Anpassung an neue Sterbetafeln

Personalpolitische Motive

  • bAV nicht mehr freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers, sondern Teil der Gesamtentlohnung des Arbeitnehmers
  • Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge zur Personalgewinnung

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne für ein erstes kosten­loses und unverbindliches Beratungs­gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns über unsere kosten­freie Service­nummer 0800 900 89 89 an oder buchen Sie einen Beratung­stermin. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!