Wie hinlänglich bekannt, führt die Entgeltumwandlungen arbeitgeberseitig zur Reduzierung von Lohnnebenkosten. Im Gegenzug sinkt jedoch auch die Höhe der gesetzlichen Rente des Mitarbeiters. Zudem unterliegen Betriebsrenten der vollen Krankenversicherungspflicht (seit 2004, auch Altverträge).
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