Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Wahl zwischen einem höheren Gehalt, einer Mitarbeiterbeteiligung oder der betrieblichen Altersversorgung geben würde, wie würden Sie sich entscheiden? Eher Sicherheit, oder doch Rendite? Dieser Frage ist die AON in einer repräsentativen Studie auf den Grund gegangen, die spannende Einblicke in die Beliebtheit der verschiedenen Vergütungsmodelle gibt.
Anfang Juli 2020 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Grundrente verabschiedet. Die Grundrente sieht in der gesetzlichen Rentenversicherung einen individuellen Zuschlag fürlangjährige Versicherung mit unterdurchschnittlichen Einkommen sowie einen Freibetrag sowohl bei der Grundsicherung als auch beim Wohngeld vor.Ab dem 1. Januar 2021 wird die gesetzliche Rente für Versicherte mit mindestens 33 Beitragsjahren aufgestockt werden - sofern diese die Einkommensprüfung bestehen. Profitieren werden vor allem Rentner, deren Beitragsleistung wegen Teilzeitarbeit oder niedriger Löhne unter 80 Prozent des Durchschnitts liegt, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens.
Profitieren werden aber auch berufstätige Geringverdienende – und zwar über die betriebliche Altersversorgung.
Die sogenannte versicherungsvertragliche Lösung beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit gesetzlich unverfallbarer Anwartschaft wird künftig der Standardfall für Direktversicherungen und Pensionskassen. Eine entsprechende Änderung des Betriebsrentengesetzes trat am 23.06.2020 in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber mit einer Änderung des Betriebsrentengesetzes endlich Klarheit bei der Frage geschaffen, wann bei Pensionskassen und Direktversicherungen die versicherungsvertragliche Lösung angewandt werden kann.
Auf Verlangen des Arbeitgebers. Diese vier Worte, verankert im §2 Abs.2 S." BetrAVG, haben das Leben vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen lange Zeit erschwert. Denn durch diesen Zusatz verlangt der Gesetzgeber den Arbeigeber, das Verlangen auf Inanspruchnahme der versicherungsvertraglichen Lösung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers zu erklären.
Im Eilverfahren hat die Bundesregierung den Zugang zu Kurzarbeitergeld vereinfacht, um Beschäftigte und Unternehmen in der Corona-Pandemie zu unterstützen und die Gefahren für Wirtschaft und Arbeitsmarkt abzufedern. Eine entsprechende Verordnung wurde bereits durch das Bundeskabinett erlassen.
Kurzarbeit kann als Instrument eingesetzt werden, um in schwierigen konjunkturellen Phasen Unternehmen durch die Kürzung ihrer Personalausgaben zu unterstützen und so Kündigungen zu vermeiden.
Pensionskassen: Arbeitgeber haften für Fehlbeträge und müssen handeln!
14.09.2019
Viele Arbeitgeber, insbesondere im Mittelstand, haben ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) auf Pensionskassen ausgelagert. Das betrifft sowohl arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen, als auch die Entgeltumwandlung. Gerade regulierte Pensionskassen boten in der Vergangenheit attraktive Leistungen mit hohen Garantiezinsen. Diese können zahlreiche Kassen aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase nun nicht mehr erwirtschaften – es geht an die Substanz. Weitere Kassen werden folgen. Als Reaktion müssen Pensionsleistungen gekürzt oder Kapital nachgeschossen werden.
Für diese Fehlbeträge haften Arbeitgeber, obwohl diese oft über Jahrzehnte Beiträge an die Pensionskassen geleistet haben. Warum das so ist und was Arbeitgeber jetzt tun müssen, zeigt dieser Beitrag
Ob in finanzieller, materieller, mobiler oder gesundheitlicher Hinsicht: Dem Arbeitgeber sind beim Angebot von Zusatzleistungen scheinbar keine Grenzen gesetzt. Neben Benefits wie steuerfreier Zukunftssicherung durch Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Elternkarenz sowie Kinderbetreuung gilt die betriebliche Altersversorgung(bAV) als wichtige soziale Zusatzleistung von Seiten des Arbeitgebers. Warum es für ein Unternehmen sinnvoll ist, in ein flexibles Versorgungsangebot zu investieren soll anhand der sogenannten „Cost of Vacancy“ erklärt werden. Denn: Umfassende und vor allem großzügige bAV-Lösungen sind nicht automatisch mit finanziellem Verlust verbunden.
Der Fachkräftemangel stellt laut dem Mittelstandsbarometer der Ernst & Young GmbH (EY) die größte Bedrohung für Unternehmen dar. Gleichzeitig lässt sich jedoch beobachten, dass es an Bereitschaft zur Investition und somit auch zentralen Ressourcen im Bereich des Personalmarketings und Recruitings mangelt. Dass eine unbesetzte Stelle dem Unternehmen jedoch nicht nur auf lange Sicht viel größere finanzielle Verluste einhandelt, ist vielen Arbeitgebern nicht bewusst (cost of vacancy).
Mit guten Leistungen z.B. in der betrieblichen Altersversorgung lassen sich diese Verluste erheblich dämpfen.
Nicht nur die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist Arbeitnehmern im Laufe der Zeit wichtiger geworden, sondern auch deren Bedarfsgerechtigkeit: Dies legen Daten des repräsentativen Global Benefits Attitudes Survey (GBAS) sowie des deutschen bAV-Indexes aus dem vergangenen Jahr nahe. Mit einem zunehmenden Misstrauen gegenüber der gesetzlichen Rente steigen die Ansprüche an den Arbeitgeber.
Mit dem sogenannten „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (kurz TSGV) sollen künftig auch kleinere Unternehmen als Zahlstelle agieren. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundestag bereits vor etwa zwei Wochen verabschiedet. Laut einer Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands soll das Gesetz erst ab Anfang Juli dieses Jahres gelten, damit die betroffenen Unternehmen genug Zeit für die Umsetzung haben.
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Website. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.