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Doppelverbeitragung soll abgeschafft werden - Pensionskassen in Schieflage

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Die Betriebs­rente ist für viele Ver­sicherte und auch für viele Rent­ner immer noch ein Dauer­thema. Während die SPD einen Vor­stoß wagen will, um die von vielen Betroff­enen als unge­recht ein­gestufte Doppel­verbei­tragung ihrer bAV abzuschaffen, kämpfen ins­beson­dere Pensions­kassen mit dem lang andauernden Niedrig­zins­umfeld - Millionen von Rentnern und Renten­anwärtern sind betroffen. 

 

Lieber spät, als nie

Doch erst die guten Nach­richten: Die SPD will sich ihren Ruf als Volks­partei der Arbeiter­klasse wieder zurück­holen und sucht nach recht­lichen Mög­lich­keiten, um die Doppel­verbei­tragung der bAV ab­zu­schaffen oder zu­mindest um­zu­wandeln. Aktuell werden von den Aus­zahlungen der Renten noch 15,6% Kranken­kassen­beiträge abgezogen. Die SPD will diesen Beitrag halb­ieren und die Frei­grenze von knapp 152€ im Monat in einen Frei­betrag um­wandeln, womit dieser Anteil von den Bei­trägen befreit bliebe. 

Davon würden 4,5 Millionen bis 5 Millionen Rentner pro­fitieren, die knapp 8% mehr Geld in der Tasche hätten. Rentner mit einer Betriebs­rente in Höhe von 500€ hätten pro Monat 40€ mehr auf der Hand. Glaubt man Karl Lau­terbach von der SPD, so sollten die Kas­sen die sich dadurch auf­tuende Lücke von ca. 3 Milli­arden Euro gut weg­stecken können, da es den Kassen prinzi­piell gut gehe und somit auch keine Er­höhungen der Bei­träge zu erwarten seien. 

Zum Ärger vieler Ver­sicher­ter hat das Bundes­verfassungs­gericht die Doppel­verbeitragung im Jahr 2004 für recht­mäßig erklärt. Daher sollte nicht zu erwarten sein, dass rück­wirkende Ent­schädi­gungen für die bisher an­gewandte Doppel­verbei­tragung geltend gemacht werden können. 

 

Langes, teures Leben

Derweil sehen sich ins­besondere Pensions­kassen mit einem anderen Prob­lem kon­frontiert: mit den derzeit erziel­baren Zinsen am Finanz­markt sind viele Ver­sicherer nicht in der Lage, genügend Über­schüsse zu er­wirt­schaften, um ein Leben lang Renten­beträge an die Ver­sicherten aus­zu­zahlen. Die Bundes­regierung räumt ein, dass aktuell 45 Pensions­kassen bedroht sind, zehn von ihnen sogar akut. 

 

Müssen Arbeitgeber haften?

Betriebs­renten, die vor dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz an­geschlos­sen wurden, sind durch eine Arbeit­geber­haftung geschützt. Können die Pensions­kassen ihren Zahlungs­verpflich­tungen also nicht nach­kommen, müssen die Arbeit­geber die Differenz aus­gleichen. Diese Regel wurde mit dem BRSG 2018 insofern ab­geändert, als dass Arbeit­geber nur noch für die ein­gezahlten Beiträge und nicht mehr für die Ren­diten haften. Und dennoch sehen sich viele Unter­nehmen in der Lage, die Pensions­kassen mit frischem Geld zu versorgen. Erste Gespräche zwischen BaFin und Unter­nehmen sind viel­ver­sprechend verlaufen - erste Zusagen liegen bereits vor. 

 

http://deutsche-betriebsrente.de/2018/07/ist-die-betriebsrente-noch-sicher/

http://deutsche-betriebsrente.de/2018/07/runter-mit-den-kassenbeitraegen-bei-der-betriebsrente/

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