Doppelverbeitragung soll abgeschafft werden - Pensionskassen in Schieflage
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Die Betriebsrente ist für viele Versicherte und auch für viele Rentner immer noch ein Dauerthema. Während die SPD einen Vorstoß wagen will, um die von vielen Betroffenen als ungerecht eingestufte Doppelverbeitragung ihrer bAV abzuschaffen, kämpfen insbesondere Pensionskassen mit dem lang andauernden Niedrigzinsumfeld - Millionen von Rentnern und Rentenanwärtern sind betroffen.
Lieber spät, als nie
Doch erst die guten Nachrichten: Die SPD will sich ihren Ruf als Volkspartei der Arbeiterklasse wieder zurückholen und sucht nach rechtlichen Möglichkeiten, um die Doppelverbeitragung der bAV abzuschaffen oder zumindest umzuwandeln. Aktuell werden von den Auszahlungen der Renten noch 15,6% Krankenkassenbeiträge abgezogen. Die SPD will diesen Beitrag halbieren und die Freigrenze von knapp 152€ im Monat in einen Freibetrag umwandeln, womit dieser Anteil von den Beiträgen befreit bliebe.
Davon würden 4,5 Millionen bis 5 Millionen Rentner profitieren, die knapp 8% mehr Geld in der Tasche hätten. Rentner mit einer Betriebsrente in Höhe von 500€ hätten pro Monat 40€ mehr auf der Hand. Glaubt man Karl Lauterbach von der SPD, so sollten die Kassen die sich dadurch auftuende Lücke von ca. 3 Milliarden Euro gut wegstecken können, da es den Kassen prinzipiell gut gehe und somit auch keine Erhöhungen der Beiträge zu erwarten seien.
Zum Ärger vieler Versicherter hat das Bundesverfassungsgericht die Doppelverbeitragung im Jahr 2004 für rechtmäßig erklärt. Daher sollte nicht zu erwarten sein, dass rückwirkende Entschädigungen für die bisher angewandte Doppelverbeitragung geltend gemacht werden können.
Langes, teures Leben
Derweil sehen sich insbesondere Pensionskassen mit einem anderen Problem konfrontiert: mit den derzeit erzielbaren Zinsen am Finanzmarkt sind viele Versicherer nicht in der Lage, genügend Überschüsse zu erwirtschaften, um ein Leben lang Rentenbeträge an die Versicherten auszuzahlen. Die Bundesregierung räumt ein, dass aktuell 45 Pensionskassen bedroht sind, zehn von ihnen sogar akut.
Müssen Arbeitgeber haften?
Betriebsrenten, die vor dem Betriebsrentenstärkungsgesetz angeschlossen wurden, sind durch eine Arbeitgeberhaftung geschützt. Können die Pensionskassen ihren Zahlungsverpflichtungen also nicht nachkommen, müssen die Arbeitgeber die Differenz ausgleichen. Diese Regel wurde mit dem BRSG 2018 insofern abgeändert, als dass Arbeitgeber nur noch für die eingezahlten Beiträge und nicht mehr für die Renditen haften. Und dennoch sehen sich viele Unternehmen in der Lage, die Pensionskassen mit frischem Geld zu versorgen. Erste Gespräche zwischen BaFin und Unternehmen sind vielversprechend verlaufen - erste Zusagen liegen bereits vor.
http://deutsche-betriebsrente.de/2018/07/ist-die-betriebsrente-noch-sicher/
http://deutsche-betriebsrente.de/2018/07/runter-mit-den-kassenbeitraegen-bei-der-betriebsrente/