Indexpolicen - Ein Spiel mit dem Feuer?

Wie sehr sich die große Politik auf die kleinen Leute auswirkt, erkennt man nicht nur daran, dass sich die von der EZB ausgelobte Niedrigzinsphase, die es ursprünglich Staaten erleichtern sollte, billig an frisches Geld zu kommen, letztendlich auf die Verzinsung von Altersversorgungen auswirkt.
Im Zuge der sinkenden Profitabilität klassischer Rentenversicherungen für beide Vertragspartner - Versicherer und Versicherungsnehmer - hat sich nämlich auch ein neuer Terminus in der Versicherungsbranche eingeschlichen: Alternative Garantien.
Immer weniger Versicherungen bieten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung klassische Rentenversicherungen an. Dagegen sind Indexgebundene Rentenversicherungen immer mehr im Kommen, wie eine umfassende Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) beweist. Aktuell werden auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt 17 Indexpolicen angeboten und glaubt man den 250 befragten Vermittlern in der Studie, wird sich dieser Trend weiter entwickeln. Als besonders wichtig wurde von den Befragten empfunden, dass die Finanzprodukte verständlich dargestellt werden, da sich die Policen „teilweise deutlich unterscheiden“ würden. Das macht es nicht nur für Vermittler schwierig, den Überblick über die bestmöglichen Angebote zu behalten, sondern insbesondere den Unternehmen und in logischer Folge dann den Mitarbeitern wird der Einstieg in die neue Welt der Rentenversicherungen nicht gerade leicht gemacht.
Welche Chancen bieten die neuen Produkte?
Noch wichtiger als eine gute Rendite sind den deutschen Sparern die Sicherheiten, die ein Finanzprodukt bietet. Aber sind die neuen Indexpolicen wirklich in der Lage, sichere Renditen zu gewährleisten? Dazu schauen wir uns die gängigsten Modelle einmal genauer an:
Grundsätzlich gibt es zwei Berechnungsvarianten für die jährlichen Renditen, die indexgebundene Rentenversicherungen abwerfen.
Als erstes ist dabei der CAP, also die Renditeobergrenze, zu nennen. Die Rendite für das jeweilige Jahr ergibt sich dadurch, dass der Versicherer die Index-Ergebnisse der einzelnen Monate addiert. Liegt die erzielte Rendite oberhalb des CAP, streicht der Versicherer die zusätzliche Rendite ein. Wird der CAP im Vertrag beispielsweise mit 3% festgeschrieben und der Index wächst um 5%, so gehen 2% der Rendite an den Versicherer. Fällt das Ergebnis allerdings negativ aus, beseitigt der Versicherer den Verlust für den Kunden, indem er die Jahresrendite auf 0% setzt.
Die zweite Berechnungsvariante ist die Indexquote. Dabei wird der Versicherungsnehmer prozentual am Indexgewinn beteiligt. Wird im Versicherungsvertrag festgeschrieben, dass die Quote bei 70% liegt, so profitiert der Kunde zu 70% am monatlichen Kursgewinn des Index’. die restlichen 30% gehen zur Kostendeckung an den Versicherer.
Neuere Indexpolicen verwenden zur Ermittlung der Rendite gerade entwickelte Partizipationsquoten. Dabei werden jährliche Kursentwicklungen mit der festgelegten Quote verrechnet, sodass bei einer Partizipationsquote von 80% und einem jährlichen Kursgewinn von 10%, 8% des Kursgewinns an den Versicherungsnehmer weiter gegeben werden.
Index oder Quote?
Für Kunden ist letztendlich entscheidend, von welcher Berechnungsvariante sie unterm Strich am meisten profitieren können. Aus Sicht der Experten gibt es auf diese Frage allerdings keine allgemein gültige Antwort. Welches Indexmodell am besten performt, ist grundsätzlich von den Marktsituationen und ist nicht zuletzt vom Einstiegszeitpunkt abhängig.
Im Zweifel sollte man laut Aussage der IVFP-Autoren immer die indexgebundene Variante wählen, anstatt auf eine sichere Verzinsung zu bauen, die in momentan abgeschlossenen Verträgen eher spärlich ausfällt. „Eine Beteiligung am Index hat sich gegenüber der Wahl der sicheren Verzinsung in der Vergangenheit in den meisten Fällen gelohnt“, heißt es im Fazit der Studie. „Demnach lag die durchschnittliche Rendite pro Jahr resultierend aus der Indexpartizipation um etwa einen Prozentpunkt höher als die sichere Verzinsung des jeweiligen Anbieters.“
Für Sparer, die sich ein hohes Maß an Sicherheit wünschen und dennoch an den Kursgewinnen des Kapitalmarktes profitieren wollen, würden Indexpolicen prinzipiell eine echte Alternative zu klassischen Rentenversicherungen darstellen.
Wie wird mein Geld überhaupt angelegt?
In klassischen Rentenversicherungen können allein die Überschüsse z.B. in Fonds bzw. Indexfonds investiert werden.
Das Kapital im Sicherungsvermögen erwirtschaftet auf Basis der vom VAG und der Bafin vorgegebenen Regelungen zunächst die Garantierendite. Alles, was über die Garantierendite hinaus erwirtschaftet wird, wird anschließend in den Fonds investiert.
Zur Erläuterung ein kurzes Beispiel: Wenn Ihr Versicherungsvertrag ein Vertragsguthaben von 10.000€ aufweist und die Überschussbeteiligung 3% (300€) beträgt, erwirbt der Versicherer für diese 300€ Anteile an einem Indexfonds. Steigert sich der Wert des Indexfonds im laufenden Jahr um 10%, wächst Ihr Vertragsguthaben nur um 30€ an. Der Gesamtwert Ihres Vertragsguthabens läge dann bei 10.330 €.
Anders verhält es sich bei Produkten mit einer Indexpartizipation. Hierbei werden vorher Indexstichtage vereinbart, an denen von einer Bank Finanzderivate auf den vereinbarten Index erworben werden. Auf diese Weise wird es möglich, dass sich die Wertsteigerung des entsprechenden Indizes nicht nur auf die Überschussbeteiligung bezieht, sondern auf das gesamte Vertragsguthaben.
Auch hier soll ein kleines Beispiel zu einem tieferen Verständnis verhelfen: Wenn das Vertragsguthaben wie gehabt 10.000€ beträgt und eine Überschussbeteiligung von 3% festgesetzt ist, erwirbt der Versicherer für diese 300€ diesmal eine Indexpartizipation auf einen vorher vereinbarten Index. Erreicht dieser Index im laufenden Jahr eine Wertentwicklung von 10%, erhöht sich das Vertragsguthaben des Versicherungsnehmers diesmal auf 11.000€. Häufig wird dies über Cliquet-Optionen realisiert, mit der eine Hebelwirkung des Finanzderivats erzeugt wird.
Die Versicherungsnehmer können sich jährlich entscheiden, ob sie am Kapitalmarkt partizipieren wollen, oder ob sie eine jährlich vom Versicherer festgelegte Überschussverzinsung wählen. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist dies ein enormer Verwaltungsaufwand. Zwar ist hier der Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Die Entscheidung trifft aber der Mitarbeiter. In der Praxis ist dies kaum durchführbar. Entschiedet man sich für eine Beteiligung an der Entwicklung des Kapitalmarktes, wird das Guthaben an den Kursgewinnen des Euro Stoxx 50, der die Kursentwicklung 50 großer börsennotierter Unternehmen aus der Eurozone abbildet und eher selten an deutschen Indizes, beteiligt. Manche Anbieter kombinieren derweil auch mehrere, aber immer international gestreute Indizes, um größtmögliche Renditensicherheit gewährleisten zu können.