Interview des Geschäftsführers der p.c.a.k. durch Markus Matt, Chefredakteur DATAKONTEXT, Lohn- und Gehalt (Ausgabe Dez. 2014) zum Thema Entgeltumwandlung.
Wie hinlänglich bekannt, führt die Entgeltumwandlungen arbeitgeberseitig zur Reduzierung von Lohnnebenkosten. Im Gegenzug sinkt jedoch auch die Höhe der gesetzlichen Rente des Mitarbeiters. Zudem unterliegen Betriebsrenten der vollen Krankenversicherungspflicht (seit 2004, auch Altverträge).
In der betrieblichen Altersversorgung ist bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen die Verrechnung der Abschlusskosten in den ersten Jahren der Vertragsdauer unzulässig.
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