In der bAV ist die Finanzstärke von Lebensversicherungsunternehmen von hoher Bedeutung gerade für den Arbeitgeber. Für Bestandskunden bringen die verpflichtenden Angaben der Versicherer zu den Ertragsquellen der Gewinnbeteiligung mehr Transparenz. Deutliche Hinweise darauf, wie es Ihrem Lebensversicherer geht, finden Sie in der Finanzstärke. Policen Direkt hat die Übersicht für Sie erstellt. Ein sehr kompakter, klarer, aussagekräftiger Artikel mit hohem praktischem Nutzen.
Zu einer der Schwächen des menschlichen Verhaltens zählt es, sich erst Gedanken über ein Problem zu machen, sobald es imminent ist. Die Klimaerwärmung wäre so ein Beispiel. Auf individueller Ebene ist das Paradebeispiel für so ein Denken die Altersversorgung. Alles, was nicht in der näheren Zukunft liegt, scheint irrelevant für den Moment. Uns so schiebt sich die wichtige Entscheidung für das Alter vorzusorgen Jahr für Jahr nach hinten und das fast schon konsequente Ignorieren vieler Menschen über das Altern und die Altersversorgung hat zur Folge, dass sich gefährliche Irrtümer in den Köpfen der Menschen festgesetzt haben, die eine richtige und sichere Altersversorgung verhindern.
Als Mitglied der Pensions-Akademie dürfen wir Sie auf die Jahresauftaktveranstaltung am 07.02.2018 in Frankfurt aufmerksam machen. Denn 2018 weht ein neuer Wind durch die deutsche bAV-Landschaft. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1. Januar eröffnen sich neue Chancen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung. Dennoch bietet die Umsetzung des Gesetzes nach wie vor Diskussionsgrundlage. So ist der Verbreitungsgrad der bAV im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr gering und das Konstrukt der betrieblichen Altersversorgung besonders für den Mittelstand viel zu komplex. Wie Transparenz, Governance und Digitalisierung der Komplexität entgegenwirken können und wie die deutsche bAV-Welt von den Erfahrungen seiner europäischen Nachbarländer lernen kann, ist der Leitgedanke der Veranstaltung.
Bisher müssen Arbeitnehmer ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nachweisen, wenn sie eine Auskunft über den derzeitigen Stand ihrer betrieblichen Altersversorgung von ihrem Arbeitgeber erhalten wollen. Diese Bedingung fällt mit einer Gesetzesänderung ab Januar 2018 weg. Ab dann haben Arbeitnehmer ohne Angabe von bestimmten Gründen Recht auf Einblick in ihre Anwartschaft der betrieblichen Altersversorgung.
Die Redaktion der Süddeutschen Zeitung hat im vergangenen Monat einen nützlichen Überblick über die bevorstehenden Veränderungen der bAV durch das Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, kurz BRSG, im nächsten Jahr gegeben. Die neue Gesetzeslage betrifft nicht nur Arbeitgeber, sondern natürlich auch Arbeitnehmer, die gut daran tun, sich mit der bAV und den kommenden Veränderungen durch das BRSG auseinanderzusetzen.
Kurz nach der Bundestagswahl und noch bevor die schwierigen Sondierungsgespräche der Parteien begonnen haben, forderte der Wirtschaftsweise Peter Bofinger die nächste deutsche Bundesregierung dazu auf, die Modernisierung der privaten Altersvorsorge so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. Schon während des Wahlkampfes hat die Altersvorsorge und die Angst vor Armut im Alter es auf die meisten Agenden deutscher Parteien geschafft. Nun müssen die Weichen für eine stabile Zukunft der Altersvorsorge in der nächsten Legislaturperiode auch gestellt werden.
Die Altersarmut ist schon längst zentraler Bestandteil einer politischen Debatte geworden und hat es auf die Agenden gleich mehrerer deutscher Parteien geschafft. Experten, darunter der renommierte Ökonom Bernd Raffelhüschen, prognostizieren eine schlechte Zukunft für die gesetzliche Rente, die in 25 Jahren vermutlich nur noch knapp über 40% des ursprünglichen Einkommens liegen wird. Dieser drastische Rückgang wird nicht reichen, um die Lebensgrundlagen vieler Menschen wie Mietkosten, Lebensmittel und andere Ausgaben zu decken. Und obwohl Experten landauf und landabwärts darauf hinweisen, sich frühzeitig um eine sichere Altersvorsorge zu kümmern, scheint das Thema bei jungen Arbeitnehmer immer noch nicht ernst genommen zu werden.
Auf der Fachtagung der Pensionsakademie am 14. September 2017 in Frankfurt am Main wurde das BRSG von Vertretern kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie von jungen Beschäftigten kritisch hinterfragt. Denn gerade diese beiden Gruppen stehen im Fokus der neuen gesetzlichen Regelung, deren Hauptziel es ist, die betriebliche Altersvorsorge weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Doch genau von diesen beiden Zielgruppen wurde die Rentenreform auf ihre Komplexität und Lückenhaftigkeit stark kritisiert.
In ein paar Wochen wird das BRSG in Kraft treten. Welche unterschiedlichen Auffassungen deutsche Unternehmer an die neue Reform haben und welche Erwartungen sie stellen, analysierte im vergangenen Februar Willis Tower Watson in einer breit angelegten Studie.
In nur wenigen Monaten tritt das BRSG in Kraft und es gibt noch viele offene Fragen. Einer dieser essenziellen Fragen, über die noch keinerlei Klarheit herrscht, ist die verpflichtende Weitergabe der ersparten SV-Beiträge des Arbeitgebers in der Entgeltumwandlung an den Arbeitnehmer.
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