Abfindung von bAV-Anwartschaften bald kein Arbeitsentgelt
Zahlen Arbeitgeber Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, wurde der Abfindungsbetrag bisher grundsätzlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt angesehen.
Wie jedes Jahr um diese Zeit hat Joachim Schwind (Höchster Pensionskasse) die Verteilung der Deckungsmittel in der bAV für das vorvergangene Jahr ermittelt.
Die vergangenen 30 Jahre waren ein goldenes Zeitalter für institutionelle Investoren, doch damit ist es nun vorbei. Das Beratungsunternehmen McKinsey wagt eine düstere Prognose für die nächsten zwei Dekaden.
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