Handlungsbedarf in Versorgungsbestimmungen. Im Vergleich zu älterer Rechtssprechung hat das BAG im vergangenen August die Anforderungen an die Wirksamkeit von Spätehenklauseln verschärft.
Es ist nichts Neues. Dennoch wissen viele zukünftige Betriebsrentner nicht, dass seit 2004 alle gesetzlich Krankenversicherte auch auf eine Kapitalabfindung den vollen Beitragssatz zu zahlen haben.
Die niedrigen Zinsen machen die Pensionsverpflichtungen der Unternehmen viel teurer. Dennoch wagen nur wenige Arbeitgeber, auf eine betriebliche Altersvorsorge zu verzichten – aus gutem Grund.
Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Sozialrechtsexperten plädieren dafür, doppelte Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge möglichst zu verhindern.
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Website. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.