Betriebsrenten - beitragsfrei wäre besser als Freibetrag
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Die SPD will die Empfänger von Betriebsrenten finanziell entlasten und dafür sorgen, dass sie künftig weniger Krankenkassenbeiträge zahlen.
Die Regelung wurde 2004 von der damaligen Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) in Abstimmung mit dem heutigen Innenminister Horst Seehofer für alle Betriebsrenten eingeführt. Besonderen Unmut erregt es bis heute, dass dies auch für alle Altverträge z.B. Direktversicherungen gilt, die vor 2004 abgeschlossen wurden.
Dies führte zu einem enormen Vertrauensverlust in die betriebliche Altersversorgung und war der Verbreitung der bAV mehr als kontraproduktiv. Mit dem Vorstoß der SPD könnte dieser Vertrauensverlust wieder ausgeglichen werden.
Die Union ist aktuell aufgrund der damit verbundenen hohen Einnahmeausfälle bei den Krankenkassen dagegen und favorisiert stattdessen die heutige Freigrenze für die Beitragspflicht in Höhe von 152 Euro monatlich in einen Freibetrag umzuwandeln.
„Freigrenze“ bedeutet, dass die Betriebsrente bei Überschreiten eines Betrags von 152 Euro ab dem ersten Euro beitragspflichtig ist. „Freibetrag“ bedeutet, dass die Beitragspflicht nur für den Teil gilt, der 152 Euro übersteigt.
Hiermit wäre vielen Betriebsrentnern schon einmal geholfen. Die Union argumentiert, dass durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz Arbeitgeber die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge aus Entgeltumwandlungen in die Verträge der Arbeitnehmer einzahlen müssen (verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse) und deshalb die volle Verbeitragung der Betriebsrente gerechtfertigt sei. Die verpflichtenden Arbeitgeberzuschüsse gelten aber für bestehende Entgeltumwandlungsverträge bei z.B. Direktversicherungen allerdings erst ab 2022, für Neuverträge ab 2019.
Was sagt man aber all den Betriebsrentnern, bei denen der Arbeitgeber bisher die eingesparten Sozialversicherungsbeträge einbehalten hat?
Kleine Randbemerkung: Die Regelung der verpflichtenden Arbeitgeberzuschüsse wurde 2017 in letzter Sekunde vor Beschluss des BRSG auf Betreiben der CSU / Horst Seehofer ziemlich undurchdacht aufgenommen. Denn diese Regelung stellt Arbeitgeber in der Praxis vor enorme Schwierigkeiten. Zudem gilt die Regelung nur für die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege (erfahren Sie hierzu mehr in dem kostenfreien Webinar „BRSG – Was Personaler wissen müssen“).
Es ist sehr zu hoffen, dass zumindest die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt würde. Wirklich zielführend und ein Statement der Politik, dass Sie es mit der Altersversorgung ernst meint, wäre es, wenn Betriebsrenten wie vor 2004 nur noch hälftig der Beitragspflicht unterlägen. Verbunden mit dem, wenn auch komplizierten, verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss für Pensionsfonds, Direktversicherungen und Pensionskassen würde dies der betrieblichen Altersversorgung einen Schub verpassen. Und wenn sich die Politik dann noch dazu durchringen könnte, den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss noch für die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse einzuführen, wäre dies ein echtes Signal der Politik.
Aber bleiben wir realistisch. Es wäre schon ein guter Schritt die Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandeln.