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Die bAV in der Metallindustrie

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Das Online-Forum für die deutsche betriebliche Alters­versorgung LeiterbAV berichtet über die Um­setzung des BRSG im Bereich der Süd­west­metall, deren Arbeit weg­bereitend für die gesamte deutschland­weite Metall- und Elektro­industrie ist und von den übrigen sechs Tarif­bezirken üblicher­weise übernommen wird. Landes- und branchenweit wurde schon viel über die neuen Möglich­keiten sowie möglichen Schwierig­keiten diskutiert, die die neue Gesetzes­lage mit sich bringt. Doch konkrete Pläne für die Um­setzungen für die reine Beitrags­zusage im Sozial­partner­modell fehlen markt­weit. Nach LeiterbAV kann sich das nun ändern – auch wenn voraus­sichtlich erst im Jahr 2020.

Anfang dieses Jahres war die Süd­west­metall noch in sehr schwierigen Verhand­lungen mit der IG Metall verwickelt und konnte auf Presse­anfragen keinerlei Auskunft zum Stand der Um­setzung des BRSG in der Branche liefern. Doch am 6. Februar kam endlich die Meldung: der neue Metall-Tarif­vertrag für den Süd­westen steht, und hat Geltung bis zum Jahr 2020.

Laut Gesamt­metall gibt es über die gesamte Lauf­zeit nun 7,7 Prozent mehr Lohn. Zusätzlich können Voll­zeit­beschäftigte ihre Wochen­arbeits­zeit für bis zu zwei Jahre vorüber­gehend von 35 auf 28 Stunden absenken. Schicht­arbeiter, Eltern mit Kindern bis zu acht Jahren sowie Be­schäftigte mit einem pflege­bedürftigen Ange­hörigen können sich das neu aus­ge­handelte tarifliche Zusatz­geld ab 2019 entweder aus­zahlen lassen – der Betrag entspricht 27,5 Prozent eines Monatsg­ehalts – oder erhalten dafür acht zusätzliche freie Tage im Jahr. Soweit, so gut! Doch nach neuen Regel­ungen zur bAV sucht man vergeblich.

Das Thema bAV wird ausgespart

Tarif­lohn ging bei den Verhand­lungen offen­sichtlich wieder einmal vor Versorgungs­lohn. Eine nicht un­typische Verhandlungs­sicht der Gewerk­schaften. Geschäfts­führer der Süd­west­metall, Peter-Michael Dick, gab nach Ende der Tarif­runde auch unum­wunden zu, dass die bAV in den Verhand­lungen keines­wegs im Zentrum gestanden habe. Doch man habe sich sehr wohl mit der IG Metall darauf ver­ständigt, sich bis zur nächsten Tarif­runde über die Umsetzung eines SPM auszu­tauschen. Dann laufe der Entgelt­tarifvertrag aus und auch der Tarif­vertrag AVWL (Umwidmung vermögens­wirksamer Leistung in der bAV) wurde bis März 2020 ver­längert. Darin ist, laut Heribert Karch, Geschäfts­führer von Metall­Rente, fixiert, dass bis dahin kein Arbeit­geber­zuschuss zur Entgelt­umwandlung gezahlt wird.

Pläne für 2020

Peter-Michael Dick, ein großer Ver­fechter des Garantie­verbots im SPM, erklärt meta­phorisch, dass er für eine schnellere Um­setzung des womöglich ersten SPM in Deutschlands ist: „Das ist ein ganz zartes Pflänzchen, das sich jetzt regt und wir zusammen mit der IG Metall gießen wollen.“ Es wird weiter ver­handelt werden, und die Vor- und Nach­teile, Chancen und Risiken des SPM mit der Gewerk­schaft in abseh­barer Zeit diskutiert werden.

Oder schon für 2019

Unter bestimmten Um­ständen könnte es aber auch schon 2019 zu einer SPM-Lösung kommen. In diesem Jahr findet nämlich der Gewerk­schafts­tag der IG Metall statt. Dick lässt laut vermuten, dass die Gewerk­schaft bis zu diesem Termin bereits einen Verhandlungs­erfolg vor­weisen können will. Das könnte zu einem ersten SPM führen, oder auch zu anderen Ver­änderungen in der bAV.

 

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