Die bAV in der Metallindustrie
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Das Online-Forum für die deutsche betriebliche Altersversorgung LeiterbAV berichtet über die Umsetzung des BRSG im Bereich der Südwestmetall, deren Arbeit wegbereitend für die gesamte deutschlandweite Metall- und Elektroindustrie ist und von den übrigen sechs Tarifbezirken üblicherweise übernommen wird. Landes- und branchenweit wurde schon viel über die neuen Möglichkeiten sowie möglichen Schwierigkeiten diskutiert, die die neue Gesetzeslage mit sich bringt. Doch konkrete Pläne für die Umsetzungen für die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell fehlen marktweit. Nach LeiterbAV kann sich das nun ändern – auch wenn voraussichtlich erst im Jahr 2020.
Anfang dieses Jahres war die Südwestmetall noch in sehr schwierigen Verhandlungen mit der IG Metall verwickelt und konnte auf Presseanfragen keinerlei Auskunft zum Stand der Umsetzung des BRSG in der Branche liefern. Doch am 6. Februar kam endlich die Meldung: der neue Metall-Tarifvertrag für den Südwesten steht, und hat Geltung bis zum Jahr 2020.
Laut Gesamtmetall gibt es über die gesamte Laufzeit nun 7,7 Prozent mehr Lohn. Zusätzlich können Vollzeitbeschäftigte ihre Wochenarbeitszeit für bis zu zwei Jahre vorübergehend von 35 auf 28 Stunden absenken. Schichtarbeiter, Eltern mit Kindern bis zu acht Jahren sowie Beschäftigte mit einem pflegebedürftigen Angehörigen können sich das neu ausgehandelte tarifliche Zusatzgeld ab 2019 entweder auszahlen lassen – der Betrag entspricht 27,5 Prozent eines Monatsgehalts – oder erhalten dafür acht zusätzliche freie Tage im Jahr. Soweit, so gut! Doch nach neuen Regelungen zur bAV sucht man vergeblich.
Das Thema bAV wird ausgespart
Tariflohn ging bei den Verhandlungen offensichtlich wieder einmal vor Versorgungslohn. Eine nicht untypische Verhandlungssicht der Gewerkschaften. Geschäftsführer der Südwestmetall, Peter-Michael Dick, gab nach Ende der Tarifrunde auch unumwunden zu, dass die bAV in den Verhandlungen keineswegs im Zentrum gestanden habe. Doch man habe sich sehr wohl mit der IG Metall darauf verständigt, sich bis zur nächsten Tarifrunde über die Umsetzung eines SPM auszutauschen. Dann laufe der Entgelttarifvertrag aus und auch der Tarifvertrag AVWL (Umwidmung vermögenswirksamer Leistung in der bAV) wurde bis März 2020 verlängert. Darin ist, laut Heribert Karch, Geschäftsführer von MetallRente, fixiert, dass bis dahin kein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung gezahlt wird.
Pläne für 2020
Peter-Michael Dick, ein großer Verfechter des Garantieverbots im SPM, erklärt metaphorisch, dass er für eine schnellere Umsetzung des womöglich ersten SPM in Deutschlands ist: „Das ist ein ganz zartes Pflänzchen, das sich jetzt regt und wir zusammen mit der IG Metall gießen wollen.“ Es wird weiter verhandelt werden, und die Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken des SPM mit der Gewerkschaft in absehbarer Zeit diskutiert werden.
Oder schon für 2019
Unter bestimmten Umständen könnte es aber auch schon 2019 zu einer SPM-Lösung kommen. In diesem Jahr findet nämlich der Gewerkschaftstag der IG Metall statt. Dick lässt laut vermuten, dass die Gewerkschaft bis zu diesem Termin bereits einen Verhandlungserfolg vorweisen können will. Das könnte zu einem ersten SPM führen, oder auch zu anderen Veränderungen in der bAV.