Zurück

Die Diskussionen um Garantien und Sozialpartnermodelle stehen weiterhin still

| 3 Minuten Lesedauer

Mitte Februar 2021 fand in Berlin die unter bAV-Experten renommierte Fachtagung „„5. Berliner bAV-Auftakt: Die Zukunft der bAV im Dialog“ statt. Die Themen, die am meisten Raum für Diskussion einnahmen, waren zum einen die Probleme um die 100-Prozent-Garantien bei Zusagen, welche im aktuellen Niedrigzinsniveau Arbeitgebern und Versorgungswerken große Sorgen bereiten. Zum anderen stand auch das Sozialpartnermodell (SPM) im Fokus der Tagung, welches aufgrund gar keiner Garantien sich nur schwer aus der Theorie des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in die Praxis umsetzen lässt.


Das BMAS schweigt zu bAV-Garantien

Bei der Absenkung der Garantien bei der weit verbreiteten Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) kollidieren die unterschiedlichen Perspektiven von Arbeitnehmern auf der einen, und Arbeitgebern und Versicherern auf der anderen Seite. Letztere mahnen fortwährend, dass weniger Garantie eine größere Rendite für Arbeitnehmer bedeuten, da Anleger die Sicherheit haben, in zwar riskantere, dafür aber renditestärkere Anlagen zu investieren. Arbeitnehmern jedoch ist ihre Garantie wichtiger als ihre Rendite. Auch wenn laut einer Umfrage des bAV-Beraters AON Deutschland die meisten Arbeitnehmer (60,5 Prozent) sich eine höhere Leistung bzw. Rendite wünschen. Doch sind eine hohe Rendite und umfassende Garantien in der Niedrigzinsphase unvereinbar. Der Gesetzgeber entzieht sich bislang dieser Diskussion und fällt kein Urteil zu der Frage, ob Beitragszusage mit Mindestleistung von 100 Prozent auf 80 Prozent oder noch weniger abgesenkt werden sollte.


Die Sozialpartnermodelle

Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, betonte auf der Tagung, man sei nun „auf den letzten Zentimetern bis zum Abschluss nach Ostern“. Gemeint ist der erste SPM-Abschluss mit dem Versicherer Talanx und zwei weitere Branchentarifverträge mit der IG Bergbau, und im Bereich Chemie und Energie. Sollten die Pläne von ver.di dieses Jahr umgesetzt werden, wäre dies das erste Sozialpartnermodell seitdem das Modell im Jahr 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gesetzlich möglich gemacht wurde. Ver.di hält dabei einen essentiellen Beitrag der Arbeitgeber beim SPM für geboten, da es sonst fast unmöglich sei, den Mitgliedern das Angebot angesichts der fehlenden Garantie schmackhaft zu machen.

Quelle: ProContra, 25.02.2021

Zurück