Die neue bAV – wer denkt was über die bevorstehende Reform?
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In ein paar Wochen wird das BRSG in Kraft treten. Welche unterschiedlichen Auffassungen deutsche Unternehmer an die neue Reform haben und welche Erwartungen sie stellen, analysierte im vergangenen Februar Willis Tower Watson in einer breit angelegten Studie.
Das denken Unternehmer mit bAV
Begeisterung löst das BRSG bei Unternehmen, die bereits betriebliche Pensionspläne anbieten, noch nicht aus. Aus der Umfrage geht hervor, dass die meisten Unternehmen mit bAV durch das BRSG weder eine Stärkung noch eine Schwächung der bAV erwarten. Sie stehen den neuen gesetzlichen Regelungen eher indifferent gegenüber. Dr. Reinhardt Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson, sieht diese Haltung auf den inkonsequenten Praxisbezug des Gesetzes zurückgehen. Laut ihm gehen viele der Regelungen, so wie bspw. das Angebot einer reinen Beitragszusage, in die richtige Richtung, jedoch würden praktische Änderungen zu wenig vom Gesetzgeber beachtet.
Auch wenn das Hauptziel des neuen Gesetzes die Verbreitung der bAV ist und nicht die Verbesserung bestehender Modelle, dürfen Unternehmen mit bAV nicht vernachlässigt werden. Doch den Ergebnissen der Studie zu urteilen, fühlen sich nur wenige der Unternehmen mit bAV durch die Reform abgeholt. Bemängelt wird hier vor allem, dass zu wenig für die Verbesserung bereits bestehender bAV-Systeme getan wird; so zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrentenauszahlungen oder eine verbesserte schlanke Administration der bAV.
Geteilte Meinung zu den Erfolgsaussichten
Immerhin, 41% der Unternehmen mit bAV sehen durch die Reform eine weitere Verbreitung der bAV als gut möglich. Doch die Kraft des BRSG, soziale Probleme wie Altersarmut zu verringern, schätzen die meisten als zu gering ein. Im Gegensatz dazu wird die geplante Öffnungsklausel, die es Tarifparteien ermöglicht, bAV-Regelungen auf die Unternehmensebene zu delegieren, als sehr hilfreich wahrgenommen. Sie ermöglicht Unternehmen individuelle Pensionspläne zu entwerfen, die auf die Anforderungen und Bedürfnisse ihres Unternehmens und Personals treffsicher eingehen können.
Das denken Unternehmen über die neue bAV für Geringverdiener
Das BRSG bietet mit der reine Beitragszusage und den neuen Freibeträgen bei der Grundsicherung fundamental neue Instrumente für die bAV. Dennoch stehen dem Ausbau der bAV für Geringverdiener die Unternehmen, die bereits eine bAV anbieten, eher verhalten gegenüber. Aus der Studie geht hervor, dass Geringverdiener nur die Hälfte der Befragten durch zusätzliche Eigenbeträge für ihre Zukunft vorsorgen. Und auch der Großteil der Unternehmen möchte selbst (75%) kein bAV-Angebot für Geringverdiener machen. Auch wenn die Kostenbelastung für Unternehmen durch bedeutende steuerliche Förderung im Rahmen gehalten würde.
Trotz der vielen gesetzlichen Änderungen scheinen die Unternehmen größtenteils auf ihre altbewährten Praktiken weiterhin zurückgreifen zu wollen. Rund 67% wollen ihr bAV-Angebot nicht verändern. Generell scheint es so, dass die Unternehmen die finale Fassung abwarten und sich erst ein konkretes Bild von der neuen bAV-Landschaft machen wollen, bevor konkretere Maßnahmen ergriffen werden.