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Die neue bAV – wer denkt was über die bevorstehende Reform?

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In ein paar Wochen wird das BRSG in Kraft treten. Welche unter­schiedlichen Auffassungen deutsche Unter­nehmer an die neue Reform haben und welche Erwartungen sie stellen, analysierte im ver­gangenen Februar Willis Tower Watson in einer breit angelegten Studie. 

Das denken Unter­nehmer mit bAV

Begei­sterung löst das BRSG bei Unter­nehmen, die bereits betriebliche Pensions­pläne anbieten, noch nicht aus. Aus der Umfrage geht hervor, dass die meisten Unter­nehmen mit bAV durch das BRSG weder eine Stärkung noch eine Schwächung der bAV erwarten. Sie stehen den neuen gesetzlichen Regel­ungen eher in­different gegen­über. Dr. Reinhardt Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson, sieht diese Haltung auf den inkonsequenten Praxis­bezug des Gesetzes zurück­gehen. Laut ihm gehen viele der Regel­ungen, so wie bspw. das Angebot einer reinen Beitrags­zusage, in die richtige Richtung, jedoch würden praktische Änderungen zu wenig vom Gesetz­geber beachtet.

Auch wenn das Hauptziel des neuen Gesetzes die Ver­breitung der bAV ist und nicht die Ver­besserung bestehender Modelle, dürfen Unter­nehmen mit bAV nicht vernach­lässigt werden. Doch den Ergebnissen der Studie zu urteilen, fühlen sich nur wenige der Unter­nehmen mit bAV durch die Reform abgeholt. Bemängelt wird hier vor allem, dass zu wenig für die Ver­besserung bereits bestehender bAV-Systeme getan wird; so zum Beispiel die Sozial­versicherungs­beiträge auf Betriebs­renten­auszahlungen oder eine verbesserte schlanke Administration der bAV.

Geteilte Meinung zu den Erfolgs­aussichten

Immerhin, 41% der Unternehmen mit bAV sehen durch die Reform eine weitere Verbreitung der bAV als gut möglich. Doch die Kraft des BRSG, soziale Probleme wie Alters­armut zu verringern, schätzen die meisten als zu gering ein. Im Gegen­satz dazu wird die geplante Öffnungs­klausel, die es Tarif­parteien ermöglicht, bAV-Regelungen auf die Unternehmen­sebene zu dele­gieren, als sehr hilfreich wahr­genommen. Sie ermöglicht Unter­nehmen individuelle Pensions­pläne zu entwerfen, die auf die Anfor­derungen und Bedürfnisse ihres Unter­nehmens und Personals treffsicher eingehen können.

 

Das denken Unter­nehmen über die neue bAV für Gering­verdiener

Das BRSG bietet mit der reine Beitrags­zusage und den neuen Frei­beträgen bei der Grund­sicherung fundamental neue Instrumente für die bAV. Dennoch stehen dem Ausbau der bAV für Gering­verdiener die Unter­nehmen, die bereits eine bAV anbieten, eher verhalten gegenüber. Aus der Studie geht hervor, dass Gering­verdiener nur die Hälfte der Befragten durch zusätzliche Eigen­beträge für ihre Zukunft vor­sorgen. Und auch der Großteil der Unter­nehmen möchte selbst (75%) kein bAV-Angebot für Gering­verdiener machen. Auch wenn die Kosten­belastung für Unter­nehmen durch bedeutende steuerliche För­derung im Rahmen gehalten würde.

Trotz der vielen gesetzlichen Änderungen scheinen die Unter­nehmen größten­teils auf ihre alt­bewährten Praktiken weiterhin zurück­greifen zu wollen. Rund 67% wollen ihr bAV-Angebot nicht verändern. Generell scheint es so, dass die Unter­nehmen die finale Fassung abwarten und sich erst ein konkretes Bild von der neuen bAV-Landschaft machen wollen, bevor konkretere Maßnahmen ergriffen werden.

 

Quelle: DIA Vorsorge

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