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Ohne aktives Engagement aller Beteiligten hat das BRSG keine Chance auf Erfolg

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In Köln trafen sich am 30.08.2017 bAV-­Experten zu einem „Think Tank Ziel­rente“, um über die Zukunft der Tarif­rente unter dem BRSG, das kommenden Januar in Kraft treten wird, zu dis­kutieren. Dabei lieferten die Themen­punkte Sozial­partner­modell und Ziel­renten­system besonders viel Stoff zu angeregten Dis­kussionen. Denn mit dem neuen Gesetz werden Arbeit­geber und Gewerk­schaften eine bAV ohne Haftung der Arbeit­geber und damit ohne Garantie an­bieten können. Die Ziel­rente, also das Er­streben einer dauer­haften Renten­höhe, wird dann über reine Beitrags­zusagen angeboten, wobei der Arbeit­nehmer aber keine garantierte Renten­leistung erhält. Was das konkret bedeutet? Die Betriebs­rente ohne Garantie könnte durch rendite­orientiertere Beiträge höhere Renten­leistungen erbringen. Aber der dafür zu zahlende Preis liegt auf der Arbeit­nehmerseite, deren laufenden Renten ggf. gekürzt werden können.

Die verschiedenen Blick­punkte auf die neue Zusage­form wurden von den verschiedenen Gruppen, sei es nun die BaFIN, die Tarif­partner oder auch bAV-Experten, die allesamt in der Praxis für die konkrete Aus­gestaltung der Ziel­renten­modelle verantwortlich sein werden, beleuchtet und diskutiert. Dabei stellte sich im Laufe der Ver­anstaltung schnell heraus, wie viel Klärungs- und Rede­bedarf es noch gibt. Bemerkens­wert hierbei ist, dass nicht - wie kurz vor Inkraft­treten des Gesetzes zu erwarten gewesen wäre – Detail­fragen gestellt wurden. Es herrscht immer noch eine beun­ruhigend große Unklarheit bei sehr allge­meinen Fragen, so z.B. welche konkrete Rolle die Tarif­parteien beim Sozial­partner­modell übernehmen werden. Das führt vor allem zu Angst-, Haftungs- und Reputations­risiken, die die Sozial­partner bis jetzt daran hindern, konkrete Ent­scheidungen zu treffen.

Das Magazin Initiative Deutsche Betriebs­rente, als Beobachter bei der Ver­anstaltung dabei, merkte in einer Zusammen­fassung zu der Think Tank Ver­anstaltung an, dass die Un­schlüssigkeit und das Zögern der Verant­wortlichen das Haupt­ziel des BRSG, und zwar die Verbreitung der bAV, insbesondere auch auf Gering­verdiener, gefährden wird. Nur mit aktiven Engage­ment und einer klaren Rollen­verteilung aller Betei­ligten hat das BRSG eine Chance auf Erfolg.

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