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Altersvorsorge soll durch neuen Freibetrag gestärkt werden

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Die Investition in die Riester-Vorsorge oder auch die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung als Grundsicherung im Alter hat sich für viele nicht gelohnt. Nun endlich wird die Gesetzeslage, die schon seit Längerem in der öffentlichen Kritik steht, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert und bahnt den Weg für eine stärkere Altersvorsorge. Demnach sollen Riesterrenten und betriebliche Altersversorgung ab 2018 bis maximal zur Höhe des halben Regelsatzes (204,05 Euro) nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.

Die konkrete Regelung:
Wurde bis jetzt das Sozial- bzw. Grundsicherungsniveau durch die Formel Miete plus dem festgesetztem Eckregelsatz von 409,- Euro errechnet, soll für Rentner – von Betriebs-, Riester- und Basisrenten bis hin zu sonstigen privaten Renten – ein Freibetrag von 100,00 € für Einkünfte aus einer zusätzlichen Altersvorsorge gelten. Für diejenigen, die hieraus Einkünfte erzielen, die 100,00 € übersteigen, sollen 30 % des übersteigenden Betrags anrechnungsfrei sein. Dabei soll der Freibetrag auch für den Teil der gesetzlichen Rente gelten, der auf freiwilligen Beiträgen beruht. Monatliche Beträge bis maximal zur Höhe des halben Regelbedarfs – derzeit also bis zu 204,50 € – sollen anrechnungsfrei gestellt werden können.

Der Besorgnis vieler Rentensparer, vor allem der Geringverdiener, mit ihrer gesetzlichen Rente nur knapp das Sozialhilfeniveau zu erreichen, wird mit den neuen Regelungen entgegengewirkt und bietet sich nun als attraktive Altersvorsorge für Geringverdiener, Menschen, die lange in Teilzeitbeschäftigung waren, Alleinstehende und großen Familien mit mehreren Kindern. Ab 2018 würde sich für diese Gruppe ein Blick in Richtung private Altersvorsorge definitiv lohnen.

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