BFH gegen IDW – der Rechtsstreit zur steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen geht weiter
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Die Rechtsfrage, ob der gesetzliche Zinssatz von 6 % p.a. bei Nachzahlungszinsen auf Steuerschulden verfassungswidrig im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz und das Übermaßverbot ist, beschäftigt den Bundesfinanzhof schon seit langer Zeit. Nun ist das entsprechende Verfahren mit der Kennzeichnung III R 10/16 am 27. Februar 2018 vom Bundesfinanzhof in München als rechtmäßig und nicht verfassungswidrig eingestuft worden. Nachzahlungszinsen auf Steuerschulden haben zwar nicht unmittelbar mit 6a-Rückstellungen nach EStG für Pensionslasten zu tun, doch das Institut der Wirtschaftsprüfer nutzt die Gelegenheit zu einer deutlichen Stellungnahme und ermahnt, die steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen ebenso endlich marktgerecht zu gestalten.
Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstandes, bedauert das Urteil: „Das Urteil widerspricht unserer Einschätzung. Wir bedauern diese Entscheidung, halten gleichwohl unverändert an unserer langjährigen Forderung nach marktgerechten Zinsen im Steuerrecht fest”. Diese antiquierten Zinssätze im Steuerrecht müssten den tatsächlichen Marktverhältnissen angenähert werden, kritisiert er die Rechtsprechung weiter. Das IDW sieht weiterhin gesetzgeberischen Handlungsbedarf im anhaltenden Niedrigzinsumfeld und schlägt vor, den Zinssatz für Nachzahlungen von derzeit 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr, auf 0,3 % bis 0,4 % abzusenken.
Nach Erklärung des BFH ist das aktuelle Urteil nicht richtungsweisend für die andauernde Rechtsfrage, ob die Zinsen für Pensionsrückstellungen mit 6% ebenso verringert werden sollen. Zur Klärung, ob dieser Zinssatz verfassungskonform ist oder nicht, kümmert sich momentan das Bundesverfassungsgericht. Der IDW nutzt also seine starke öffentliche Position und die aktuelle öffentliche Aufmerksamkeit kurz nach der Rechtsprechung in München, um die Debatte um Zinsen für Pensionsrückstellungen mitzugestalten:
Denn nach dem IDW ist ein Abzinsungssatz von 6% deutlich zu hoch und würde Unternehmen und somit auch die betriebliche Altersversorgung zusätzlich belasten. Naumann ermahnt, dass besonders heutzutage die bAV, die eine so große gesellschaftspolitische Rolle wie noch nie zuvor übernimmt, unter keinen Umständen geschwächt werden darf. Es bleibe zu hoffen, dass der Gesetzgeber reagiert oder durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt wird, die steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen endlich marktgerecht auszugestalten: Gefordert wird vom IDW den fixen Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen von 6 auf 4 bis 4,5 % zu senken.