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BFH gegen IDW – der Rechtsstreit zur steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen geht weiter

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Die Rechts­frage, ob der gesetz­liche Zins­satz von 6 % p.a. bei Nach­zahlungs­zinsen auf Steuer­schulden verfassungs­widrig im Hinblick auf den Gleich­heitsgrund­satz und das Übermaß­verbot ist, beschäftigt den Bundes­finanzhof schon seit langer Zeit. Nun ist das ent­sprechende Verfahren mit der Kenn­zeichnung III R 10/16 am 27. Februar 2018 vom Bundes­finanzhof in München als recht­mäßig und nicht verfassungs­widrig eingestuft worden. Nach­zahlungszinsen auf Steuer­schulden haben zwar nicht unmittel­bar mit 6a-Rück­stellungen nach EStG für Pensions­lasten zu tun, doch das Institut der Wirtschafts­prüfer nutzt die Gelegen­heit zu einer deutlichen Stellung­nahme und ermahnt, die steuer­liche Bewertung von Pensions­rück­stellungen ebenso endlich markt­gerecht zu gestalten.

Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstandes, bedauert das Urteil: „Das Urteil wider­spricht unserer Ein­schätzung. Wir bedauern diese Ent­scheidung, halten gleich­wohl unverändert an unserer lang­jährigen Forderung nach markt­gerechten Zinsen im Steuer­recht fest”. Diese antiquierten Zins­sätze im Steuer­recht müssten den tatsächlichen Markt­verhältnissen angenähert werden, kritisiert er die Recht­sprechung weiter. Das IDW sieht weiterhin gesetz­geberischen Handlungs­bedarf im anhaltenden Niedrig­zinsumfeld und schlägt vor, den Zins­satz für Nach­zahlungen von derzeit 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr, auf 0,3 % bis 0,4 % abzu­senken.

Nach Erklärung des BFH ist das aktuelle Urteil nicht richtungs­weisend für die an­dauernde Rechts­frage, ob die Zinsen für Pensions­rückstellungen mit 6% ebenso ver­ringert werden sollen. Zur Klärung, ob dieser Zinssatz verfassungs­konform ist oder nicht, kümmert sich momentan das Bundes­verfassungs­gericht. Der IDW nutzt also seine starke öffentliche Position und die aktuelle öffentliche Aufmerksam­keit kurz nach der Recht­sprechung in München, um die Debatte um Zinsen für Pensions­rückstellungen mitzu­gestalten:

Denn nach dem IDW ist ein Abzinsungs­satz von 6% deutlich zu hoch und würde Unter­nehmen und somit auch die betriebliche Alters­versorgung zusätzlich belasten. Naumann ermahnt, dass besonders heut­zutage die bAV, die eine so große gesellschafts­politische Rolle wie noch nie zuvor über­nimmt, unter keinen Umständen geschwächt werden darf. Es bleibe zu hoffen, dass der Gesetz­geber reagiert oder durch das Bundes­verfassungs­gericht angemahnt wird, die steuerliche Bewertung von Pensions­rückstellungen endlich markt­gerecht auszu­gestalten: Gefordert wird vom IDW den fixen Zinssatz für die Bewertung von Pensions­rück­stellungen von 6 auf 4 bis 4,5 % zu senken.

 

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