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Wie der Rentenfaktor errechnet wird

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Als zu Jahresbeginn die drei großen Lebensversicherer Allianz, Axa und Zurich ihre Rentenfaktoren für ihre Fondspolicen nach unten korrigierten, waren über 700.000 Kunden direkt betroffen und konnten sich darauf einstellen, weniger Rente zu bekommen als ihnen bei ihrem Vertragsabschluss versprochen wurde.

Dieses Ereignis nimmt die Karin Schmitt, Redakteurin für das Magazin Das Investment, als Anlass, den Rentenfaktor noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen und zu erklären unter welchen besonderen Umständen es Versicherern erlaubt ist, den laufenden Rentenfaktor abrupt zu ändern.

Kurz zusammengefasst, der Rentenfaktor ist eine mathematische Formel, die angibt wie das angesparte Kapital der Kunden bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Bei Fondspolicen gibt es keinerlei Garantien zur Mindestrente, da ja bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht, wie hoch das Guthaben des Kunden einmal sein wird. Und genau deshalb braucht man den Rentenfaktor, auf dessen Basis die Rente errechnet wird.

Doch wie setzt sich der Rentenfaktor zusammen? Die drei wichtigsten Rechnungsgrundlagen des Rentenfaktors sind die Lebenserwartung, der Rechnungszins und die Höhe der Kosten des Produkts im Rentenbezug. Auch wenn die Rentenhöhe ungewiss bleibt, gibt es für den Kunden Sicherheit bietende garantierte Rentenfaktoren wie beispielsweise die sogenannte Treuhändlerklausel nach §163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Demnach darf der Rentenfaktor nur geändert werden, wenn seine Rechnungsgrundlage sich in einem unvorhersehbaren Maß ändert. Das ist z.B. der Fall bei dem unerwarteten Anstieg oder Fall des Zinsniveaus oder der Verlängerung der Lebenserwartung.

Doch in Realität sieht der Rentenfaktor um weit komplizierter aus als auf der Rechentafel. Die Vertragswerke sind meist sehr unterschiedlich geregelt, die vertraglichen Gestaltungsspielräume groß und die Garantien können ebenso riesige Unterschiede aufweisen. So muss man aufmerksam sein, ob der Rentenfaktor voll garantiert wird oder z.B. nur zu 80% - eine Methode, die am derzeitigen Markt besonders weit verbreitet ist. Auch muss man genauesten darauf achten, worauf sich der Rentenfaktor bezieht. Gilt er für das gesamte Guthaben oder doch nur für einen Teil? Oder wie ist der Rentenbeginn überhaupt geregelt? Viele Stolperfallen enthalten sich also in den komplizierten Vertragsregelungen. Und um diese möglichst zu entgehen empfiehlt das Rating-Hauses Franke und Bornberg alle Parameter zur Berechnung des Rentenfaktors wie Rechnungszins, Sterbetafel und die Bezugsgrößen schriftlich zu fixieren, die garantierten Rentenfaktoren für die möglichen Rentenbeginne sind genau definiert und auf beiden Seiten sollte es einen Verzicht auf den schon erwähnten §163 VVG geben.

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