Der Versorgungsausgleich in der bAV

Das Bundes­verfassungs­gericht (BVerfG) hat mit Ent­schei­dung vom 26.05.2020 (Az. 1 BvL 5/18) die Sonder­­regel­ung nach § 17 VersAusglG zur exter­nen Teilung von Betriebs­­renten über die Durch­führungs­wege Direkt­zusage und Unter­­stützungs­­kasse grund­­sätzlich für verfassungs­­konform erklärt. Voraus­­setzung hier­für ist aller­dings, dass es bei der Durch­führung der exter­nen Teilung zu keinen un­an­ge­messe­nen Wert­verlusten bei der aus­gleichs­berech­tigten Person kommt.
In der Folge kann dies zu erheb­lichen Mehr­kosten beim Arbeit­geber führen oder dann doch zu der i.d.R. nicht gewün­schten inter­nen Teilung. Das Online­seminar „bAV-Aktuell“ infor­miert über die wesen­tlichen Konse­quen­zen, die sich für Sie als Arbeit­geber aus dem Urteil ergeben.