Informationen
zur Beihilfe
Beihilferückstellungen: Beihilfeleistungen sind Zahlungsverpflichtungen, die sich im Krankheitsfall ergeben. Dabei sind nur diejenigen Leistungen zu bewerten, die nach Ende der aktiven Arbeitszeit entstehen und sich aus der aktiven Dienstzeit im Unternehmen ergeben. Relevant sind daher nur die Zahlungsansprüche, die sich ab dem Ausscheiden ableiten und zwar in der Höhe, wie diese sich für Zeit ab dem Ausscheiden darstellen.
Es kann sich um Zahlungen des Arbeitgebers an eine (fiktive) Versicherung für den Fall der Krankheit oder um Ausgleichsansprüche auf Erstattung von Krankheitskosten handeln. Denkbar sind aber auch Umlagezahlungen an externe Stellen, die für den Kostenausgleich von Beihilfen im Krankheitsfall zuständig sind (z.B. Beihilfestellen einer Kommune oder eines Landkreises).
Unsere Leistungen
Beihilfe
- Beschreibung der bewerteten Beihilfeverpflichtungen
- Zugrundeliegende Berechnungsparameter und Berechnungsmethodik, Rechtsgrundlagen
- Beschreibung des Gutachtenzweckes und -verwendung
- Ergebnisse der Bewertung zum Bilanzstichtag
- Klassifizierungen z.B. nach Kostenstellen oder Bereichen
- Gutachterliche Bestätigung
- Einzelauflistung mit allen Angaben und Werten
Beihilfe in der Cloud managen
Wir stehen Ihnen für ein erstes kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns über unsere kostenfreie Servicenummer 0800 900 89 89 an oder buchen Sie einen Beratungstermin.