Berechnungen für den
privatwirt­schaftlichen Sektor

Allgemeine
Informationen

Berechnung der Höhe unverfallbarer Anwartschaften

Scheidet ein Mitarbeiter aus den Diensten des Arbeit­gebers aus, besteht ein gesetz­licher Anspruch auf Aus­kunft über die Höhe der gesetzlich unver­fall­baren Anwart­schaft auf Betriebs­rente. Auf der Grund­lage der Daten im Zeit­punkt des Aus­scheidens erfolgt dann eine nach­vollzieh­bare Berechnung, die jedoch wegen dem unge­wissen Zeit­punkt des tatsäch­lichen Eintritts des Versorgungs­falles nur vorläu­figen Charakter hat.

Berechnung und Dokumentation von Besitzständen

Werden Versorgungsordnungen bzw. Betriebs­verein­barungen geändert, müssen nach der höchst­richterlichen Recht­sprechung bestimmte Besitz­stände der Betroffenen erhalten bleiben. Diese Besitz­stände werden zunächst auf die einzelne Person bezogen, als auch auf eine Gruppe von Betroffenen oder die gesamte von der Änderung betroffenen Gemein­schaft.

Auf der Grundlage des Erdienungs­zeit­raumes, Annahmen über künftige Zins-, Renten, Gehalts­entwick­lungen usw. werden durch Bar­wert­vergleichs­rechnungen die Kriterien der Besitz­stands­dokumen­tation durch­geführt.

Anpassungsprüfungen nach § 16 BetrAVG und Rentenbescheide

Das Betriebsrentengesetz bestimmt, dass im Regel­fall alle drei Jahre über­prüft werden muss, ob die inner­halb des Drei-Jahres-Zeitraumes tat­säch­lich erfolgten Betriebs­rentenan­passungen die Inflations­rate ausge­glichen haben.

Zu diesem Zweck wird der Index­verlauf des Gesamt­lebens­haltungs­kosten-Index in Prozent ab dem letzten Anpassungs­stichtag bestimmt und mit der tatsäch­lichen Anpassungs­rate verglichen. Besteht ein Defizit, muss im Regel­fall der ehe­malige Arbeit­geber eine Anhebung der Betriebs­rente ab dem Anpassung­sstichtag vornehmen.

Bixie ermöglicht eine (halb-)auto­matische Über­wachung und Durch­führung der Rentenan­passun­gen inklusive des Informations­schreibens an die Ver­sorgungs­empfänger.

Bewertungen im Rahmen des Versorgungsausgleiches

Das Versorgungsausgleichs­gesetz hat dem Arbeit­geber als Träger der Versorgungs­zusage aufgegeben, im Scheidungs­fall für den betroffenen Begünstigten einer betrieb­lichen Versorgungs­zusage den Aus­gleichs­wert zu berechnen.

Der Arbeit­geber gibt gegenüber dem Gericht einen nachvol­lzieh­baren Berechnungs­vorschlag ab. Gleich­falls kann die interne Teilung oder die externe Teilung über einen neuen Versorgungs­träger gerichtlich festgelegt werden.

Siehe auch unsere bAV-Fachwebinare zum Thema Versorgungsausgleich.
Zum Fachwebinar

Prognosen zur Entwicklung von Versorgungsverpflichtungen, Rückstellungen, Risikoanalysen

Im Rahmen der Liquiditätsplanung des Unter­nehmens oder Konzerns ist es uner­lässlich, voraus­schauend die künftige wahr­scheinliche Zahlungs­belastung aus den Versorgungs­zusagen verläss­lich abzu­schätzen. Auf dieser Schätzungs­grundlage kann auf­bauend die Planung und Steuerung des Kapital­anlage­prozesses erfolgen oder der not­wendige Kapital­bedarf aus dem laufenden Geschäft­sprozess abgebildet werden.

Daneben sind Risiko­analysen wichtig, um bestehende Sicherungs­lücken zu erkennen und zu schließen. Gerade die Anhang­angaben in der Handels­bilanz und Bilanzen nach dem IFRS-Standard benötigen diese Risiko­analysen und Vor­schau­berech­nungen.

Bewertung von Pensionsverpflichtungen bei Firmenverkäufen

Der Kaufpreis für ein Unternehmen oder für einen Gesellschafts­anteil an einem Unter­nehmen soll den Wert aus der Sicht des Käufers und des Verkäufers darstellen. Bestehen Pensions­zusagen im Unter­nehmen, will der Käufer wissen, welches Zahlungs­risiko mit den Zusagen verbun­den sind. Die Höhe des Zahlungs­risikos wird als Barwert unter Ein­bezie­ung der unter­stellten Zins­entwicklung, Renten­anpassungs­rate, Gehalts­entwicklungen usw. berechnet.

Dieses Zahlungsrisiko mindert dann den Kauf­preis, da der Käufer dieses Risiko mit übernimmt. Der Verkäufer wird durch den Über­gang seines Unter­nehmens oder seines Geschäfts­anteils vom eigenen Zahlungs­risiko befreit, so dass er als Prämie hierfür einen geringeren Kaufpreis erhält.

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