Allgemeine
Informationen
Berechnung der Höhe unverfallbarer Anwartschaften
Scheidet ein Mitarbeiter aus den Diensten des Arbeitgebers aus, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft über die Höhe der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft auf Betriebsrente. Auf der Grundlage der Daten im Zeitpunkt des Ausscheidens erfolgt dann eine nachvollziehbare Berechnung, die jedoch wegen dem ungewissen Zeitpunkt des tatsächlichen Eintritts des Versorgungsfalles nur vorläufigen Charakter hat.
Berechnung und Dokumentation von Besitzständen
Werden Versorgungsordnungen bzw. Betriebsvereinbarungen geändert, müssen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestimmte Besitzstände der Betroffenen erhalten bleiben. Diese Besitzstände werden zunächst auf die einzelne Person bezogen, als auch auf eine Gruppe von Betroffenen oder die gesamte von der Änderung betroffenen Gemeinschaft.
Auf der Grundlage des Erdienungszeitraumes, Annahmen über künftige Zins-, Renten, Gehaltsentwicklungen usw. werden durch Barwertvergleichsrechnungen die Kriterien der Besitzstandsdokumentation durchgeführt.
Anpassungsprüfungen nach § 16 BetrAVG und Rentenbescheide
Das Betriebsrentengesetz bestimmt, dass im Regelfall alle drei Jahre überprüft werden muss, ob die innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraumes tatsächlich erfolgten Betriebsrentenanpassungen die Inflationsrate ausgeglichen haben.
Zu diesem Zweck wird der Indexverlauf des Gesamtlebenshaltungskosten-Index in Prozent ab dem letzten Anpassungsstichtag bestimmt und mit der tatsächlichen Anpassungsrate verglichen. Besteht ein Defizit, muss im Regelfall der ehemalige Arbeitgeber eine Anhebung der Betriebsrente ab dem Anpassungsstichtag vornehmen.
Bixie ermöglicht eine (halb-)automatische Überwachung und Durchführung der Rentenanpassungen inklusive des Informationsschreibens an die Versorgungsempfänger.
Bewertungen im Rahmen des Versorgungsausgleiches
Das Versorgungsausgleichsgesetz hat dem Arbeitgeber als Träger der Versorgungszusage aufgegeben, im Scheidungsfall für den betroffenen Begünstigten einer betrieblichen Versorgungszusage den Ausgleichswert zu berechnen.
Der Arbeitgeber gibt gegenüber dem Gericht einen nachvollziehbaren Berechnungsvorschlag ab. Gleichfalls kann die interne Teilung oder die externe Teilung über einen neuen Versorgungsträger gerichtlich festgelegt werden.
Siehe auch unsere bAV-Fachwebinare zum Thema Versorgungsausgleich.
Zum Fachwebinar
Prognosen zur Entwicklung von Versorgungsverpflichtungen, Rückstellungen, Risikoanalysen
Im Rahmen der Liquiditätsplanung des Unternehmens oder Konzerns ist es unerlässlich, vorausschauend die künftige wahrscheinliche Zahlungsbelastung aus den Versorgungszusagen verlässlich abzuschätzen. Auf dieser Schätzungsgrundlage kann aufbauend die Planung und Steuerung des Kapitalanlageprozesses erfolgen oder der notwendige Kapitalbedarf aus dem laufenden Geschäftsprozess abgebildet werden.
Daneben sind Risikoanalysen wichtig, um bestehende Sicherungslücken zu erkennen und zu schließen. Gerade die Anhangangaben in der Handelsbilanz und Bilanzen nach dem IFRS-Standard benötigen diese Risikoanalysen und Vorschauberechnungen.
Bewertung von Pensionsverpflichtungen bei Firmenverkäufen
Der Kaufpreis für ein Unternehmen oder für einen Gesellschaftsanteil an einem Unternehmen soll den Wert aus der Sicht des Käufers und des Verkäufers darstellen. Bestehen Pensionszusagen im Unternehmen, will der Käufer wissen, welches Zahlungsrisiko mit den Zusagen verbunden sind. Die Höhe des Zahlungsrisikos wird als Barwert unter Einbezieung der unterstellten Zinsentwicklung, Rentenanpassungsrate, Gehaltsentwicklungen usw. berechnet.
Dieses Zahlungsrisiko mindert dann den Kaufpreis, da der Käufer dieses Risiko mit übernimmt. Der Verkäufer wird durch den Übergang seines Unternehmens oder seines Geschäftsanteils vom eigenen Zahlungsrisiko befreit, so dass er als Prämie hierfür einen geringeren Kaufpreis erhält.
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