10-Jahres-Durchschnittszins vs. 7-Jahres-Durchschnittszins (HGB)

  • Der 10-Jahres-Durchschnittszins findet für die Bilanzbewertung von Pensionszusagen in der Form von Direktzusagen Anwendung.
  • Der 7-Jahres-Durchschnittszins findet für die Bilanzbewertung von sonstigen Personalverpflichtungen Anwendung (vgl. Frage 16).

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