Bei welchen Durchführungswegen ist ein Bilanzausweis von Pensionszusagen beim Arbeitgeber erforderlich?

Nur bei unmittelbaren Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Direktzusage → Bilanzausweis erforderlich (Pensionsrückstellung)
  • Unterstützungskasse → teilweise Bilanzausweis
  • Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds → kein Bilanzausweis beim Arbeitgeber, da Auslagerung auf externen Träger

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