Bei welchen Durchführungswegen ist ein Bilanzausweis von Pensionszusagen beim Arbeitgeber erforderlich?
Nur bei unmittelbaren Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Direktzusage → Bilanzausweis erforderlich (Pensionsrückstellung)
- Unterstützungskasse → teilweise Bilanzausweis
- Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds → kein Bilanzausweis beim Arbeitgeber, da Auslagerung auf externen Träger