Besonderheiten bei wertpapiergebundenen Zusagen

  • Wertpapiergebundene Zusage“: Die Höhe der Pensionszusage hängt von der Wertentwicklung eines bestimmten Wertpapiers (Fonds) bzw. Vermögenswerts ab.
  • Die Bilanzbewertung nach HGB bzw. IFRS erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) des Wertpapiers (Fonds) bzw. Vermögenswerts.

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