Deckungsvermögen / Plan Assets

  • Deckungsvermögen (HGB) ist zweckgebundenes Vermögen, das ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dient. Ist dieses Vermögen dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, so ist dieses Vermögen mit den Schulden aus diesen Pensionsverpflichtungen zu verrechnen. Die zu verrechnenden Vermögenswerte sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten „Aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ zu aktivieren.
  • Beispiele für derartige Vermögenswerte sind verpfändete Rückdeckungsversicherungen oder ein entsprechend ausgestaltetes „Contractual Trust Arrangement“ (CTA).
  • Der analoge Begriff unter IFRS (IAS 19) ist „Planvermögen“ bzw. „Plan Assets“.

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