Erfüllungsrückstand bei Altersteilzeit
Nachdem der Mitarbeiter während der Beschäftigungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell die volle Arbeitsleistung erbringt, aber während dieser Zeit nur entsprechend der Teilzeit entlohnt wird, baut sich beim Arbeitgeber während der Beschäftigungsphase ein Erfüllungsrückstand in Höhe des noch nicht entlohnten Anteils der Arbeitsleistung zzgl. der hierauf anfallenden Sozialabgaben auf. Während der Freistellungsphase erfolgt die Auflösung des Erfüllungsrückstands.