Reine Beitragszusage

Die reine Beitragszusage ist eine besondere Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die in Deutschland erst seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Jahr 2018 gesetzlich zulässig ist. Sie stellt einen Paradigmenwechsel im deutschen Betriebsrentenrecht dar.

Definition: Was ist eine reine Beitragszusage?
Bei der reinen Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber ausschließlich zur Zahlung eines bestimmten Beitrags an eine Versorgungseinrichtung (z. B. Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), nicht aber zur Zahlung einer bestimmten Altersleistung. Das bedeutet:

  • Keine Mindestleistung durch den Arbeitgeber
  • Keine Haftung für die spätere Rentenhöhe
  • Es gilt das "pay and forget"-Prinzip

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