Rückgedeckte Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021)

Um finanzielle Risiken bzw. Langlebigkeitsrisiken einer Pensionszusage in der Form einer Direktzusage abzusichern, schließen Arbeitgeber bisweilen eine sog. Rückdeckungsversicherung (eine Lebensversicherung, z. B. als Renten- oder Kapitalversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers) ab.

Eine jeweils isolierte Bewertung des Rückdeckungsversicherungsanspruchs und der Pensionsverpflichtung in der Handelsbilanz kann zur Folge haben, dass die beiden Wertansätze wesentlich auseinanderfallen, selbst dann, wenn die aus der Rückdeckungsversicherung erfolgenden Zahlungen (nahezu) deckungsgleich mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten sind.

Um diese Inkonsistenz zu vermeiden, wurden mit dem IDW RH FAB 1.021 zur Bewertung von Rückstellungen für rückgedeckte Altersversorgungsverpflichtungen detaillierte Hilfestellungen für die handelsrechtliche Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen erarbeitet. Vgl. hierzu den Fachartikel im Magazin Link einfügen!

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