Sterbegeldrückstellungen: Sterbegelder und Übergangsgelder sind Zahlungsverpflichtungen, die sich i.d.R. aus Tarifverträgen ergeben oder herrühren. Darunter versteht man die Verpflichtung des Arbeitgebers, weitere Zahlungen an die Hinterbliebenen zu leisten, wenn der Mitarbeiter oder der ehemalige Mitarbeiter verstirbt.
Es handelt sich dabei im Allgemeinen um einmalige Kapitalzahlungen. Bewertet wird hier die Zahlung als Hinterbliebenenleistung. Zumeist erhält der Versorgungsberechtigte ein oder mehrmalige Beträge in Abhängigkeit vom letzten Gehalt oder der zuletzt gezahlten Rente. Es handelt sich um eine Pflichtrückstellung.
Lieferumfang Gutachten
- Beschreibung der bewerteten Versorgungsverpflichtungen
- Zugrundeliegende Berechnungsparameter und Berechnungsmethodik, Rechtsgrundlagen
- Beschreibung des Gutachtenzweckes und -verwendung
- Ergebnisse der Bewertung zum Bilanzstichtag nach HGB, EStG, IFRS, US-GAAP
- Klassifizierungen z.B. nach Kostenstellen oder Bereichen
- Gutachterliche Bestätigung
- Zusammenfassung der Ergebnisse und sofern erforderlich Vorschau auf die voraussichtlichen Ergebnisse des Folgejahres
- Einzelauflistung mit allen Angaben und Werten