Was versteht man unter einem (Pensions-)Aktuar?

Ein (Pensions-)Aktuar ist ein speziell ausgebildeter Mathematiker oder Versicherungsmathematiker, der sich mit der Bewertung und Berechnung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) befasst.
Aufgaben eines Pensionsaktuars sind z. B.:

  • Berechnung von Pensionsrückstellungen nach handelsrechtlichen (HGB), steuerlichen (§ 6a EStG) oder internationalen Vorschriften (IFRS/IAS 19).
  • Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten.
  • Unterstützung bei der Gestaltung bzw. Anpassung von Versorgungswerken.
  • Bewertung der finanziellen Risiken (Langlebigkeit, Zinsänderung etc.).

In Deutschland gibt es für Pensionsaktuare zwei berufsständische Organisationen: Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS). Unsere Pensionsaktuare sowohl Mitglied in der DAV als auch im IVS.

Zurück zur FAQ-Übersicht