Welche Methoden und Daten werden bei der Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens verwendet?

Für ein versicherungsmathematisches Gutachten werden zuerst saubere Bestands­daten benötigt: Personalstammdaten (Ein-/Austritt, Geburtsdatum, Geschlecht, Arbeitszeit, Gehaltshistorie), das Regelwerk (z.B. die Versorgungsordnungen, die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag), Leistungsstände (Renten/Anwartschaften, Dynamiken, Rentenanpassung), Zahlungsströme des Jahres (Neuzugänge, Austritte, Rentenfälle, Abfindungen), Beiträge/Finanzierung, sowie Vorjahreswerte, Buchungen usw. Daten kommen typischerweise aus HR/Payroll, der bAV-Verwaltung und den Altgutachten.

Die Methodik richtet sich nach den Erfordernissen des Unternehmens wie auch nach gesetzlichen Rahmenbedingenen. Bei der deutschen Handelsbilanz (HGB) wird mit vorgeschriebenen Durchschnittszinsen bewertet; unter IAS 19/IFRS mit einer AA-Corporate-Bond-Zinskurve (zerokupongestützt). Diese ist regelmäßig mit dem Wirtschaftsprüfer abzustimmen. In der Steuerbilanz nach EStG/§ 6a gelten eigene, restriktive Regeln (u. a. fester Rechnungszins derzeit 6 %, Teilwertverfahren, Verwendung der Heubeck-Tafeln, keine zukünftigen Gehalts-/Rentensteigerungen außer der rechtlich zugesagten). Die Ergebnisse des jeweiligen Gutachtens weichen deshalb immer voneinander ab. Biometrie basiert auf den Heubeck-Richttafeln und  ggf. Firmen- oder Branchen-Adjustments. Ökonomische Annahmen umfassen Gehalts- und Rententrends, Inflationsannahmen, Fluktuation, Pensionierungs-/Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, Rentenanpassung und — sofern relevant — Langlebigkeits-Trends.

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