Woraus resultieren Bewertungsunterschiede bei Pensionsverpflichtungen in der Handels-, Steuer- und IFRS-Bilanz?
a.) Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und IFRS-Bilanz:
Der wesentlichste Bewertungsunterschied beruht auf dem Rechnungszins:
- HGB (§253 HGB):
- Gesetzlich vorgeschriebener 10-Jahres-Durchschnittszins, wird von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht
- Reagiert aufgrund der Durchschnittsbildung sehr langsam auf Zinssatzänderungen
- IFRS (IAS 19):
- Marktnahe Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen (AA-Rating)
- Stichtagsbezogen zu ermitteln, dadurch volatil
- Reagiert unmittelbar auf aktuelle Zinsänderungen
b.) Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und der Steuerbilanz:
Die wesentlichsten Bewertungsunterschiede resultieren aus dem Rechnungszins
- Handelsbilanz: Gesetzlich vorgeschriebener 10-Jahres-Durchschnittszins, wird von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht
- Steuerbilanz: Rechnungszins in Höhe von 6 % gemäß § 6a EStG
und der Bewertungsmethode sowie der Berücksichtigung von künftigen Veränderungen der Pensionsansprüche
- Handelsbilanz: PUC-Methode (vgl. Frage 7); künftige Veränderungen der Pensionsansprüche aufgrund von Gehaltsanpassungen, Rentenanpassungen, etc., sind über Trendannahmen zu berücksichtigen.
- Steuerbilanz: Teilwertverfahren (vgl. Frage 7); künftige Veränderungen der Pensionsansprüche aufgrund von Gehaltsanpassungen, Rentenanpassungen, etc., dürfen nur berücksichtigt werden, wenn diese dem Grunde und der Höhe nach bereits feststehen.