Woraus resultieren Bewertungsunterschiede bei Pensionsverpflichtungen in der Handels-, Steuer- und IFRS-Bilanz?

a.) Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und IFRS-Bilanz:
Der wesentlichste Bewertungsunterschied beruht auf dem Rechnungszins:

  • HGB (§253 HGB):
    • Gesetzlich vorgeschriebener 10-Jahres-Durchschnittszins, wird von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht
    • Reagiert aufgrund der Durchschnittsbildung sehr langsam auf Zinssatzänderungen
  • IFRS (IAS 19):
    • Marktnahe Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen (AA-Rating)
    • Stichtagsbezogen zu ermitteln, dadurch volatil
    • Reagiert unmittelbar auf aktuelle Zinsänderungen

b.) Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und der Steuerbilanz:
Die wesentlichsten Bewertungsunterschiede resultieren aus dem Rechnungszins

  • Handelsbilanz: Gesetzlich vorgeschriebener 10-Jahres-Durchschnittszins, wird von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht
  • Steuerbilanz: Rechnungszins in Höhe von 6 % gemäß § 6a EStG

und der Bewertungsmethode sowie der Berücksichtigung von künftigen Veränderungen der Pensionsansprüche

  • Handelsbilanz: PUC-Methode (vgl. Frage 7); künftige Veränderungen der Pensionsansprüche aufgrund von Gehaltsanpassungen, Rentenanpassungen, etc., sind über Trendannahmen zu berücksichtigen.
  • Steuerbilanz: Teilwertverfahren (vgl. Frage 7); künftige Veränderungen der Pensionsansprüche aufgrund von Gehaltsanpassungen, Rentenanpassungen, etc., dürfen nur berücksichtigt werden, wenn diese dem Grunde und der Höhe nach bereits feststehen.

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