Der Versorgungsausgleich in der bAV
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Entscheidung vom 26.05.2020 (Az. 1 BvL 5/18) die Sonderregelung nach § 17 VersAusglG zur externen Teilung von Betriebsrenten über die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse grundsätzlich für verfassungskonform erklärt.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es bei der Durchführung der externen Teilung zu keinen unangemessenen Wertverlusten bei der ausgleichsberechtigten Person kommt.
In der Folge kann dies zu erheblichen Mehrkosten beim Arbeitgeber führen oder dann doch zu der i.d.R. nicht gewünschten internen Teilung. Das Onlineseminar „bAV-Aktuell“ informiert über die wesentlichen Konsequenzen, die sich für Sie als Arbeitgeber aus dem Urteil ergeben.
Aufzeichnung vom 05.08.2020