Der Versorgungs­ausgleich in der bAV

Das Bundesverfassungs­gericht (BVerfG) hat mit Ent­schei­dung vom 26.05.2020 (Az. 1 BvL 5/18) die Sonder­regelung nach § 17 VersAusglG zur externen Teilung von Betriebs­renten über die Durch­führungs­wege Direktzusage und Unter­stützungs­kasse grund­sätzlich für verfassungs­konform erklärt.

Voraus­setzung hier­für ist aller­dings, dass es bei der Durch­führung der externen Teilung zu keinen un­ange­messenen Wert­verlusten bei der aus­gleichs­berech­tigten Person kommt.

In der Folge kann dies zu erheb­lichen Mehr­kosten beim Arbeit­geber führen oder dann doch zu der i.d.R. nicht ge­wün­schten inter­nen Teilung. Das Online­semi­nar „bAV-Aktuell“ infor­miert über die wesen­tlichen Konse­quen­zen, die sich für Sie als Arbeit­geber aus dem Urteil ergeben.

Aufzeichnung vom 05.08.2020

Der Versorgungsausgleich in der bAV

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