Die neue Geringverdienerförderung nach §100 EStG
Vergangenen Juli hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Förderung von Arbeitgeberbeiträgen für Geringverdiener verbessert. Die Verdienstgrenze wurde auf 2.575 Euro und der maximale förderfähige Betrag auf 960 Euro jährlich angehoben.
Besonders interessant: bisher waren Arbeitgeberbeiträge bei sogenannten Matchingmodellen (z.B. im Rahmen einer Entgeltumwandlung) nicht förderfähig im Sinne des §100 EStG. Das Webinar gibt Ihnen einen Überblick und zeigt Möglichkeiten der Anwendung in der Praxis auf.
Aufzeichnung vom 07.10.2020