Die neue Geringverdiener­förderung nach §100 EStG

Vergangenen Juli hat der Gesetzgeber die Rahmen­bedingungen für die För­derung von Ar­beit­geber­bei­trägen für Gering­ver­diener ver­bes­sert. Die Ver­dienst­gren­ze wurde auf 2.575 Euro und der ma­xi­male förder­fähige Be­trag auf 960 Euro jährlich ange­ho­ben.

Beson­ders interes­sant: bisher waren Arbeit­geber­beiträ­ge bei so­genann­ten Matching­modellen (z.B. im Rah­men einer Ent­gelt­um­wan­dlung) nicht för­der­fähig im Sinne des §100 EStG. Das We­binar gibt Ihnen einen Über­blick und zeigt Mö­glich­kei­ten der An­wen­dung in der Praxis auf.

Aufzeichnung vom 07.10.2020

Die neue Geringverdienerförderung

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