Fehler & Haftungsrisiken bei der Gehalts­umwandlung

Direktversicherung und Pensions­kasse sind in der Entgelt­umwan­dlung die am weitest ver­brei­teten Formen der betrieb­lichen Alters­versor­gung. Leider sind aber auch diese Formen komplex und in nahe­zu allen Unter­nehmen finden sich immer die gleichen, teil­weise mit erheb­lichen Risiken, behaf­teten Fehler.

Sehr selten ist z.B. eine Ver­sor­gungs­ord­nung anzu­treffen, in der die Gehalts­um­wan­dlung exakt gere­gelt ist - z.B. Arbeit­geber­zuschüsse, Versorgungs­träger, Porta­bilität und vieles mehr. Sehr viele Unter­neh­men sind hier im "Blind­flug" unterwegs. Oftmals wurden keine Wandlungs­verein­barungen getroffen und / oder die Beratungs­dokumen­tation fehlt oder liegt beim Versicherungsmakler (den es aber vielleicht schon lange nicht mehr gibt). Als ob es kein Betriebsrentengesetz und keine Haftungsrisiken gäbe.

Das Webseminar ver­anschau­licht übliche Fehler und zeigt Kon­sequen­zen auf, wenn beispiels­weise Entgelt­um­wandlungs­verein­barungen fehlen oder fehler­haft sind, Beratungs­proto­kolle unauffindbar sind oder Ver­sor­gungs­ordnungen nicht existieren. Ziel des Webseminars ist, dass der Teil­nehmer ab­schätzen kann, ob Handlungs­bedarf besteht.

Ergän­zend werden Möglich­keiten einer profes­sionel­len Ver­waltung über unsere bAV-Verwaltungsplattform "bixie" dar­ge­stellt (bAV Full Service).

Haftungsrisiken bei Entgeltumwandlung

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