Gesetzliche (Grund-)Rente und bAV-Entgelt­umwandlung

Am 01.01.2021 ist das Gesetz zur gesetzlichen Grundrente in Kraft getreten. Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, erhält bei der Berechnung der seiner gesetzlichen Altersrente einen Zuschlag.

Sorgt ein Mitarbeiter mit geringem Verdienst für seine Altersversorgung vor und wandelt Gehaltsanteile zugunsten einer späteren Betriebsrente, so kann dies ggf. zu erheblichen Nachteilen beim gesetzlichen Grundrenten-Zuschlags führen.

Diese Ausgabe von bAV aktuell gibt einen kurzen Überblick in die gesetzliche Grundrente und stellt die möglichen Auswirkungen einer bAV-Entgeltumwandlung auf den Grundrenten-Zuschlag dar.

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