Neue Bewertung von Pensionszusagen mit Rückdeckungs­versicherungen

Im April 2021 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) den Rechnungslegungshinweis (RH) IDW RH FAB 1.021 verabschiedet und im Juli 2021 veröffentlicht.

Der RH ist ab 31.12.2022 anzuwenden auf die handelsrechtliche Bewertung von Direktzusagen, die zwar nicht versicherungsgebunden, d.h. ohne Bezugnahme, ausgestaltet sind, deren zugesagte Versorgungsleistungen aber in Teilen durch eine bzw. mehrere Rückdeckungsversicherungen (RDV) finanziert werden. Er findet auch Anwendung auf rückgedeckte Unterstützungskassen.

Herr Dr. Josef Saurer (Aktuar DAV/IVS), der an dem DAV/IVS-Ergebnisbericht mit Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Vorgaben des o.g. Rechnungslegungshinweises mitgewirkt hat, erläutert im Webinar die wesentlichen Inhalte.

Zielgruppe:
HR, Finance, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

 

Zurück