Neues vom Versorgungs­ausgleich

Mit dem Urteil vom 26.05.2020 hat das Bun­des­ver­fassungs­ger­icht geklärt, dass § 17 VersAusglG grund­sätzl­ich nicht ver­fassungs­widrig ist, aller­dings ist durch die Familien­gerichte sicherzu­stellen, dass es bei der Durch­führung der exter­nen Tei­lung zu kei­nen un­ange­messenen Wert­verlusten bei der aus­gleichs­berech­tigten Person kommt.

Bei der Um­setzung der vom BVerfG vor­getra­genen Prü­fun­gen zwischen Quell- und Ziel­versor­gung sind je­doch viele An­wen­dungs­fragen offen ge­blie­ben (vgl. bAV-aktuell vom 04.08.2020). Mit Ent­schei­dung vom 24.03.2021 (XII ZB 230/16) hat der BGH diese Fragen nun größten­teils ge­klärt und erfreu­lich ein­fache Hin­weise zur Um­setzung der BVerfG-Ent­schei­dung gege­ben.

Diese Ausgabe von „bAV-Aktuell“ infor­miert über die Kon­se­quen­zen, die sich für Sie als Arbeit­geber aus dem neuen BGH-Urteil so­wie aus aktu­ellen Ge­setzes­än­derun­gen für den Ver­sor­gung­saus­gleich erge­ben.

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