Neues vom Versorgungsausgleich
Mit dem Urteil vom 26.05.2020 hat das Bundesverfassungsgericht geklärt, dass § 17 VersAusglG grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist, allerdings ist durch die Familiengerichte sicherzustellen, dass es bei der Durchführung der externen Teilung zu keinen unangemessenen Wertverlusten bei der ausgleichsberechtigten Person kommt.
Bei der Umsetzung der vom BVerfG vorgetragenen Prüfungen zwischen Quell- und Zielversorgung sind jedoch viele Anwendungsfragen offen geblieben (vgl. bAV-aktuell vom 04.08.2020). Mit Entscheidung vom 24.03.2021 (XII ZB 230/16) hat der BGH diese Fragen nun größtenteils geklärt und erfreulich einfache Hinweise zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidung gegeben.
Diese Ausgabe von „bAV-Aktuell“ informiert über die Konsequenzen, die sich für Sie als Arbeitgeber aus dem neuen BGH-Urteil sowie aus aktuellen Gesetzesänderungen für den Versorgungsausgleich ergeben.