Refresh: Der verpflichtende Arbeitgeber­zuschuss ab 01.01.2022

Im Februar diesen Jahres haben wir zusammen mit unserem Kooperations­partner maat Rechts­anwälte das Thema schon einmal besprochen. Für manche war der vor­geschriebene Um­setzungs­termin des ver­pflich­tenden Zuschusses für "alte Entgelt­umwand­lungen" zum 01.01.2022 damals aber noch sehr weit weg.

Deshalb informieren wir 3 Monate vor dem Stichtag nochmal kurz und über­sichtlich, worauf bei der Umsetzung zu achten ist und welche Tücken die nach­trägliche Be­zuschus­sung in sich birgt.

Zurück