Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG in Zeiten hoher Inflation

Problematik
Die Anpassung von Betriebsrenten unterliegt gesetzlichen Vorgaben, die sich aus § 16 des Betriebs­renten­gesetzes (BetrAVG) ergeben. Für den Fall, dass keine der dort genannten Sonder­rege­lungen greifen, werden Arbeit­geber in den aktuellen Zeiten höherer Inflation­sraten mit einem außer­ordent­lichen Anpassungs­bedarf konfrontiert.

Grund hierfür ist, dass - sofern die wirt­schaft­liche Lage des Arbeit­gebers es zulässt - üblicher­weise die Anpassung in Anlehnung an die Entwicklung des Verbraucher­preis­indexes (VPI) vor­genommen wird. Dies bedeutete für Renten­anpassungen in den letzten Monaten außer­ordentliche Erhöhungen von über 10%; bei der turnus­mäßigen 3-Jahres-Anpassung zum 01.03.2023 sogar von rund 15%.

Verschaffen Sie sich einen Überblick
bAV-Aktuell gibt einen Überblick über die recht­lichen Rahmen­bedingungen der Anpassungs­prüfung von Betriebs­renten sowie über Auswir­kungen und Umsetzungs­möglich­keiten für Arbeit­geber. In diesem Zusammen­hang wird u.a. auch die gesetzlich verankerte Alter­native zur VPI-Anpassung („Netto­lohn­anpassung“) aufge­zeigt und bzgl. der damit verbun­denen Heraus­forderun­gen beleuchtet.

Add On
In einem kurzen Add On wird die automatisierte Rentenanpassung über unser bAV-Verwaltungssystem bixie erklärt.

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