Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG in Zeiten hoher Inflation
Problematik
Die Anpassung von Betriebsrenten unterliegt gesetzlichen Vorgaben, die sich aus § 16 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ergeben. Für den Fall, dass keine der dort genannten Sonderregelungen greifen, werden Arbeitgeber in den aktuellen Zeiten höherer Inflationsraten mit einem außerordentlichen Anpassungsbedarf konfrontiert.
Grund hierfür ist, dass - sofern die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers es zulässt - üblicherweise die Anpassung in Anlehnung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) vorgenommen wird. Dies bedeutete für Rentenanpassungen in den letzten Monaten außerordentliche Erhöhungen von über 10%; bei der turnusmäßigen 3-Jahres-Anpassung zum 01.03.2023 sogar von rund 15%.
Verschaffen Sie sich einen Überblick
bAV-Aktuell gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Anpassungsprüfung von Betriebsrenten sowie über Auswirkungen und Umsetzungsmöglichkeiten für Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang wird u.a. auch die gesetzlich verankerte Alternative zur VPI-Anpassung („Nettolohnanpassung“) aufgezeigt und bzgl. der damit verbundenen Herausforderungen beleuchtet.
Add On
In einem kurzen Add On wird die automatisierte Rentenanpassung über unser bAV-Verwaltungssystem bixie erklärt.