Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für alte Entgeltumwandlungen
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur bAV eingeführt. Dieser greift bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden, ab 01.01.2022.
Rechtsanwalt Thomas Bader unseres Kooperationspartners maat Rechtsanwälte sowie Peter Kolm, geprüfter Fachreferent der betrieblichen Altersversorgung und Geschäftsführer der p.c.a.k., informieren, worauf zu achten ist und welche Tücken die nachträgliche Bezuschussung mit sich birgt.
Aufzeichnung vom 09.02.2021