Chronologische Schnellsuche Fachartikel
KVdR-Pflicht von Versorgungsleistungen
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Führen Sie Ihre Entgeltumwandlung über Pensionskasse oder Pensionsfonds durch? Dann wird Ihnen folgende Problematik bekannt sein: Vor acht Jahren urteilte das BVerfG, dass Leistungen aus einer privat fortgeführten Direktversicherung nicht der Beitragspflicht zur KVdR unterliegen, soweit diese auf Beitragszahlungen beruhen, die der Arbeitnehmer privat – also aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen – geleistet hat. Für Entgeltumwandlungen über Pensionskasse galt dies jedoch nicht. Ebenso nicht für Pensionsfonds. 2014 hatte das Bundessozialgericht eine analoge Anwendung der Direktversicherungsregelung für Pensionskassen verneint. Deshalb war die Gesamtleistung bei Pensionskassenversorgungen unabhängig davon, ob sie betrieblich oder privat veranlasst war, KVdR-pflichtig.
Zum neuen Rentenpaket der Großen Koalition
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Das neueste Rentenpaket der Großen Koalition sieht ja vor, dass das Rentenniveau künftig nicht mehr unter 48% des letzten Gehalts fallen soll. Doch werden diese 48% für die meisten nicht reichen, um ihren Ruhestand wirklich genießen zu können. Und eigentlich weiß das auch jeder, aber wer denkt schon gerne ans Alter, bevor man alt ist?
Die Rentenpläne von Hubertus Heil
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Die Kombination aus dem demographischen Wandel unserer Gesellschaft und drohender, flächendeckender Altersarmut, legt eine Frage besonders nahe: werden wir zukünftig noch in der Lage sein, anhaltend auf einem Niveau zu konsumieren, das nicht zuletzt auch unsere eigene Wirtschaft stützt?
Wie Sie Ihre Altersversorgung vor der Insolvenzmasse schützen
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Nach der Insolvenz des Arbeitgebers gehen einem sicher viele Dinge durch den Kopf: „Wo werde ich als nächstes arbeiten? Muss ich noch weiter pendeln? Was ist eigentlich mit meiner betrieblichen Altersversorgung?“. Nun, zumindest Letzteres versuchen wir hier einmal klar zu stellen.
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Betriebsrenten - beitragsfrei wäre besser als Freibetrag
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Die SPD will die Empfänger von Betriebsrenten finanziell entlasten und dafür sorgen, dass sie künftig weniger Krankenkassenbeiträge zahlen. Die Regelung wurde 2004 von der damaligen Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) in Abstimmung mit dem heutigen Innenminister Horst Seehofer für alle Betriebsrenten eingeführt. Besonderen Unmut erregt es bis heute, dass dies auch für alle Altverträge z.B. Direktversicherungen gilt, die vor 2004 abgeschlossen wurden.
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