Chronologische Schnellsuche Fachartikel
Ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der bAV
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Mit der Änderung des Betriebsrentengesetzes am 23.06.2020 bekommen Direktversicherungen und Pensionskassen in Zukunft einen neuen Regelfall: mit der sog. versicherungsvertraglichen Lösung beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit gesetzlich unverfallbarer Anwartschaft. Dadurch hat der Gesetzgeber eindeutig verständlich gemacht, wann bei Direktversicherungen und Pensionskassen die versicherungsvertragliche Lösung angewandt werden kann.
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Auf Verlangen des Arbeitgebers
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Auf Verlangen des Arbeitgebers - vier Worte, die die Möglichkeiten vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen beeinträchtigt und beengt haben.
Durch den im §2 Abs. 2 S. BetrAVG verankerten Zusatz fordert der Gesetzgeber den Arbeitgeber auf, das Verlangen auf Inanspruchnahme der versicherungsvertraglichen Lösung im zeitlichen Kontext mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers zu begründen.
Entgeltumwandlung bei Kurzarbeit
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Im Eilverfahren hat die Bundesregierung den Zugang zu Kurzarbeitergeld vereinfacht, um Beschäftigte und Unternehmen in der Corona-Pandemie zu unterstützen und die Gefahren für Wirtschaft und Arbeitsmarkt abzufedern. Eine entsprechende Verordnung wurde bereits durch das Bundeskabinett erlassen. In diesem Fachartikel erfahren Sie, auf was Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung in Kombination mit Kurzarbeit unbedingt beachten müssen.
Erweiterte Beitragsabführungspflicht für Zahlstellen
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Vor etwa zwei Wochen hat der Bundestag das sogenannte “Terminservice- und Versorgungsgesetz”(TSGV) erlassen. Ab Juli sollen auch kleinere Unternehmen - mit weniger als 30 beitragspflichtigen Empfängern - mithilfe der einfacheren technischen Umsetzung als Zahlstelle tätig sein können.
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Die neue Informationspflicht zur Betriebsrente
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Mit dem vergangenen Jahr kamen einige Neuigkeiten, unter anderem Änderungen in der Informationspflicht für die Betriebsrente. Diese Änderungen sollen helfen, mehr Transparenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen und es dem Arbeitnehmer erleichtern, seinen Ruhestand zu planen.
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